Arbeitgeber ( pflegeheim ) erklärt BR den Krieg.
hallo, wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und haben jetzt Beschlüsse zwecks schulung nach betrv 37 abs. 6 gefasst und auch zum thema Literatur und Betriebsratsbüro. die schreiben hab ich dem Geschäftsführer übergeben. worauf hin er mitteilte das er die kosten alle zu hoch empfindet und das so alles nicht bezahlen will. er ist sauer ubd erklärte dem bösen betriebsrat den Krieg..wort wörtlich. welche möglichkeiten seht ihr um den Betriebsrat bzw. die Kollegen des BR vor eventuellen "angriffen" des Arbeitgebers zu schützen bzw. als Betriebsrat zu deeskalieren?
Community-Antworten (7)
07.06.2018 um 15:12 Uhr
der AG möge sich mit dem Gesetz befassen ... da steht alles notwendige drin.
07.06.2018 um 15:14 Uhr
Wir kennen Euren GF nicht...
Generell würde ich hier erst einmal versuchen, die Angelegenheit nicht unnötig anzuheizen, sondern eine Lösung zu finden, bei der auch der GF sein Gesicht wahren kann.
Vielleicht beim nächsten Monatsgespräch den Vorschlag machen, nochmals in Ruhe darüber zu reden, damit auch der BR die Position des GF versteht und dann vielleicht eine Lösung bei der die Schulungen über einen etwas längeren Zeitraum verteilt werden oder ähnliches.
Natürlich geht es im Moment darum, die Duftmarken zu setzen die das eigene Revier markieren. Deshalb ist auch konsequentes Handeln erforderlich, hilfreich ist aber immer wenn immer wieder Fluchtwege für das Gegenüber offen bleiben die er gesichtswahrend benutzen kann.
07.06.2018 um 15:44 Uhr
Lasst euch nicht provozieren . Erinnert ihn höflich aber bestimmt an die Friedenspflicht (§ 74 BetrVG) und an die Kostenübernahme aus dem § 40 BetrVG.
07.06.2018 um 19:17 Uhr
Ich wäre mit dem Begriff " Krieg " etwas vorsichtig. Versucht doch fürs erste mal zu klären warum der Geschäftsführer sauer ist. Frag ihn ganz direkt warum. Vieleicht hat es mit den Kosten nur am Rande was zutun. Vieleicht hat er die Anträge als solche falsch verstanden. Wenn die Fronten verhärten bleibt die Lösung auf der Strecke und das nutzt keinem etwas.
08.06.2018 um 01:02 Uhr
Euer Zusatz "Wort wörtlich" macht mich stutzig. Gerade wenn er so massiv wörtlich in dem Ton reagiert, ist ihm wohl bewusst was er tut. Und gerade aus diesem Grund unmissverständlich dem AG noch mal den § 40 BetrVG nahe legen. Mit dem Hinweis , das zusätzliche Streitereien des rechtlichen Weges die Kosten nur unnötig in die Höhe treiben würden. Die Vorgaben sind im § 40 ausreichend dargelegt. Zeitnah wird man eine Betriebsversammlung einberufen und auch dies aus aktuellem Anlass gerne zum Thema machen.. Der Betriebstrat des Hauses ist dann auch bemüht einen Komponenten Sachverständigen zu dem Thema für die Mitarbeiter bemühen. Welche Kosten rechnen sich also eher.. Erklärt dem AG nicht auch den Krieg, sondern argumentiert , Sachlich.. aber bestimmt. Euer AG ist euer Geschäftspartner... nicht mehr und nicht Weniger.
10.06.2018 um 20:02 Uhr
Welche Art von Schulung habt ihr denn beschlossen?? Jedes Br Mitglied einzeln oder eine Gruppenschulung auswärts oder im Günstigen Fall eine Innhausschulung. Erinnert Ihn auch an die euch letzte Instanzmöglichkeit , die Einigungsstelle. Und die kostet richtig.
11.06.2018 um 01:51 Uhr
hallo, hier ist vamo ( kann mich irgenwie nicht wieder einloggen)
wir haben einzelne Beschlüsse für jedes BR Mitglied gemacht. BR 1 seminar haben wir beschlossen, aber einmal fahren 3 Kollegen, die dann jeden abend wieder nach hause fahren, 50 kilometer eine Strecke, und ich und ein kollege fahren 2 woche später und schlafen auch da. entfernung über 100 Kilometer. grund ist. die 3 kollegen wollen abends wieder zu hause sein.
was für mich nicht in frage kommt, da man ja abends sich noch mit anderen austauschen kann, was für mich ein besonderer lehrnfaktor ist. naja ihm geht es wirklich nur um die kosten.
eine inhouse schulung ist bei uns zwar möglich. aber der einzige Raum in dem man das machen könnte ist nicht wirklich geeignet. zu klein und keine ruhe . wir haben jetzt dem chef gesagt das wir nochmal eine sitzung machen und sein anliegen auf kostenminimierung nochmal prüfen. haben ihm aber auch gesagt, das wir ihm nicht versprechen un diese Richtung.
Verwandte Themen
BR-Zuständigkeit
ÄlterHallo unserer Problem ist ein wenig schwierig zu beschreiben. Wir sind ein Konzern das in drei Unternehmen Servicegesellschaft Klinik Pflegeheim mit ambulanten Pflegedienst untergliedert
Gemeinsamer Betrieb oder nicht?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage, die sicher oft in anderer Form gestellt wurde, ich versuche aber mal, etwas Klarheit zu bekommen. Betrieb A ist ein Krankenhaus (2 Krankenhäuser), die Mutter mit 700 Mita
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
Älternoch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Betriebshandy für BRV!? unnötig oder sogar einen Anspruch darauf?
ÄlterHi, kurze(lange) Schilderung: Betrieb hat knapp 200 MA, 7 BR. Ich BRV habe Probleme mit meinen Terminen(nicht freigestellt), ca. 2-3 Std tägliche BR-Arbeit, meistens zum Feierabend hin außer
Krieg statt Arbeitsrecht!
ÄlterHallo Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei ein paar Fragen zu einem Thema! Wir haben eine personelle Einzelmaßnahme am Wickel, ich erkläre mal kurz: Arbeitnehmerin wurde auf eine Stelle gesetzt, di