BR Schreiben wurde ignoriert - Was können wir tun, um da nochmal drauf hinzuweisen, ohne dass gleich Krieg ausbricht?
Hallo! Der BR hat an die GL ein Schreiben geschickt, in der die Abstellung einer technischen Änderung gefordert wurde. Dieses Schreiben wurde mit einer Frage beantwortet. Diese Frage war: ist 2 Wochen vorher nicht rechtzeitig genug? Daraufhin haben wir diese Mail beantwortet mit dem § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte Abs. 2 des BetrVG. Seit dem ist nichts passiert. Es sind weder unsere Vorschläge umgesetzt worden, noch ist die technische Änderung zurückgesetzt worden. Darunter leiden aber einige unserer Kollegen. Was können wir tun, um da nochmal drauf hinzuweisen, ohne dass gleich Krieg ausbricht?
Community-Antworten (6)
26.04.2009 um 11:16 Uhr
@SpongBob, "um da nochmal drauf hinzuweisen, ohne dass gleich Krieg ausbricht?" Ich würde einen netten, freundlichen Brief an die GL formulieren mit dem Hinweis, dass der BR zur Wahrung seiner Rechte einen netten, freundlichen RA beauftragen wird....
26.04.2009 um 11:19 Uhr
@pirat das bedeutet aber Krieg...
Ich hätte da mehr an ein Gespräch (vielleicht das Monatsgespräch) gedacht.
26.04.2009 um 11:33 Uhr
@SpongBob, ihr könnt den Brief auch in dem Monatsgespräch überreichen, nachdem ihr festgestellt habt, dass jedes Wort mal wieder völlig für die Katz war. Erfahrungsgemäss wirken so ein paar Worte von einem Rechtsverdreher auf Papier, deswegen muss auch nicht gleich ein Krieg ausbrechen! Meistens wird die GL dann gesprächiger! Weil billiger! :-)
26.04.2009 um 11:36 Uhr
Ahoi MonasLisa, und alle haben sich wieder lieb...
@SpongBob, es funktioniert, Eigenerfahrung....
26.04.2009 um 12:16 Uhr
@SpongBob,
°°Dieses Schreiben wurde mit einer Frage beantwortet. Diese Frage war: ist 2 Wochen vorher nicht rechtzeitig genug?°°
Als BR, würde eine umgehende Antwort an den AG, behinhalten: "Ob 2 Wochen ausreichend sind, werden wir umgehend durch unseren Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Beschlussfassung, zur Beauftragung, werden wir umgehend in einer zusätzlichen BR-Sitzung durchführen.
01.05.2009 um 09:30 Uhr
@all Ich danke euch für die doch echt guten Anregungen.
Nun ist ein zusätzliches Ereignis eingetreten, das uns veranlasst hat, mündlich die sofortige Rücksetzung zu verlangen oder sofort eine weitere Person dort einzusetzen. Die Reaktion = die Rücksetzung wurde an diesem Tag noch durchgeführt.
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