Hallo,
Kann das BUrlg durch eine BV eingeschränkt werden. Speziell §7 (3).
Unsere GL hat vor, die Übertragung des Teil/Urlaubs auf das darauf folgende Jahr komplett zu verbieten. Ohne wenn und aber.
Ich glaube nicht, dass man sich per BV über geltendes Recht hinwegsetzten kann.
Kann mir jemand mit einem § aushelfen der das verbietet.