Kann man sich per BV über das BUrlg hinwegsetzten?
Hallo, Kann das BUrlg durch eine BV eingeschränkt werden. Speziell §7 (3). Unsere GL hat vor, die Übertragung des Teil/Urlaubs auf das darauf folgende Jahr komplett zu verbieten. Ohne wenn und aber. Ich glaube nicht, dass man sich per BV über geltendes Recht hinwegsetzten kann. Kann mir jemand mit einem § aushelfen der das verbietet.
Community-Antworten (22)
28.04.2006 um 15:56 Uhr
Hä !?!
Gesetze mit einer BV aushelbeln.
28.04.2006 um 17:20 Uhr
Es kommt auf den Grund an, warum ich Urlaub in das nächste Jahr mitnehmen will. Ich sage nur "dispositives Recht" oder gemeinhin "Öffnungsklausel"!
28.04.2006 um 19:20 Uhr
Der AG schränkt sich mit dieser Konsequenz zuerst auch erst einmal selber ein. Ihm würde dadurch ja die Möglichkeit genommen werden, Urlaub in das Folgejahr zu schieben, wenn er ihn betriebsbedingt zum Jahresende nicht gewähren könnte.
Er kann aber keine BV abschließen, die gegen geltendes Recht verstößt.
Es sollten aber unbedingt auch tarifliche Regelungen geprüft werden, sofern anwendbar, da der Gesetzgeber teilweise auf Tarifverträge verweist.
28.04.2006 um 20:51 Uhr
Kollegen.... Natürlich kann der AG darauf pochen, dass ein Jahresurlaub auch im aktuellen Jahr genommen wird.
Ein AG, der vielleicht sogar bilanzpflichtig ist, wird einen Teufel tun, den Urlaub eines MA ins darauffolgende Jahr zu schieben!
Man könnte Euch auch noch bitten § 1 und 13 BUrlG zu lesen...
29.04.2006 um 00:10 Uhr
@Kölner in Köln gibt es vielleicht keine TV
aber unser besagt :
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
Also auch "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe " nicht einseitig von AG zu bestimmen
29.04.2006 um 00:21 Uhr
Was sind denn Deines Erachtens die "in der Person des AN liegenden Gründe"? Komm schon, füll' das geschriebene Wort mit Lebensweisheit und tarifvertraglichen Inhalten...
29.04.2006 um 00:33 Uhr
@Kölner zugegeben gute Frage, hab gerade keinen kommentierten TV zur Hand. Aber vielleicht Krankheit ??
29.04.2006 um 18:15 Uhr
@sh_9260 Na, dann recherchieren wir besser aber noch einmal und melden uns dann wieder. Telefonjoker ist nicht erlaubt!
02.05.2006 um 10:49 Uhr
Also Krankheit ist ein Grund, da darf man den Urlaub sogar noch länger als bis zum 31.03. des Folgejahres schieben, wenn Dauer der Erkrankung oder betriebliche Gründe einen früheren Urlaubsantritt verhindern und nach der Mutterschutzpause steht mir entgagener Urlaub aus dem Vorjahr ebenfalls zu oder wenn ich am 29.12. aus dem Erziehungsurlaub komme, stehen mir die U-Tage für Dezember zu, die ich ja dann auch nicht mehr schaffe zu nehmen.
02.05.2006 um 10:54 Uhr
@Lotte Das stimmt nicht! Urlaub verfällt laut BUrlG genau zum 31.03. eines nachfolgenden Kalenderjahres bei Krankheit des AN! Ein AN wird am 10.10. krank und hat noch Urlaub von 15 U-Tagen zu bekommen. Bleibt er bis zum 31.03. krank, verfällt dieser Anspruch. Ausnahmen:
- die Krankheit ist durch den AG zu vertreten
- es gibt einen TV, der eine andere Regelung vorsieht!
02.05.2006 um 11:16 Uhr
Was ist aber, wenn er vom 5.05. bis zum 18.12. krank ist? Dann darf er, wenn betriebliche Gründe dafür sprechen, auch nach dem 31.03. seinen Urlaub nehmen. So meinte ich das mit der Dauer der Krankheit. Das man aber auch immer so genau sein muss. So und nun gehe ich frühstücken und verlasse euch. Wünsche noch einen schönen Morgen, Sonne scheint ja.
02.05.2006 um 12:11 Uhr
@Lotte Dieses Forum ist ein selbiges mit Menschen, die sich der "Korinthenkackerei" und dem "Formalfaschismus" verschrieben zu haben scheinen. Weisst Du was? - Ich finde das gut! Denn nur wenn BR's Gesetze,TV's und VO's achten und ehren, erreichen sie ihr Ziel.
02.05.2006 um 14:16 Uhr
Juhuhh endlich! Ich bin hier richtig! (endlich angekommen, zuhause telefonieren!)
Ich bin ein Korinthenkacker!
@ Paolo: gibt es viiiiiel öfter als man denkt!! Leider!
Benno
02.05.2006 um 18:02 Uhr
@Kölner wir sind alles ehrenhafte und gesetzestreue Musketiere und pflegen eine enge Freundschaft mit Robin Hood und Old Shatterhand.
02.05.2006 um 18:57 Uhr
@Lotte Robin Hood hatte Lady Marian, Old Shatterhand hatte Hatatitla... Was ist mit Dir?
04.05.2006 um 12:38 Uhr
@ Kölner ich warte immer noch auf Winnetou, aber Du weisst ja, aufgrund der ehrenwerten Sache musste ich einen anderen heiraten
04.05.2006 um 17:37 Uhr
Moins Lotte!
Winnetou ist tot, Rhi ein Pferd und Winni Puh ist noch zu klein!
;-)
Benno
04.05.2006 um 23:03 Uhr
@Benno ja und aus lauter Frust habe ich mich jetzt entschlossen für den Betriebsrat zu kandidieren, weil ich hier Old Shatterhand und die drei Musketiere treffen kann. Aber nichts für ungut, ich finde es gut das ihr so seid (und ich bald auch)
05.05.2006 um 01:40 Uhr
@Lotte Es gibt ein Hörbuch mit einem verführerischen Titel (ISBN: 3907595238). Das würde jetzt gut passen. :-)
05.05.2006 um 12:52 Uhr
@ Lotte:
Endlich mal ein Mensch mit Rückgrat! Weiter so Lotte und unsere gegenseitige Unterstüztung wird Früchte tragen! (|-))
@ Kölner: ganz schön teuer wa? Hüftet denn ooch? Oda is dit wieda nua Jeltschneiderei?
Benno
05.05.2006 um 12:59 Uhr
ISBN 3499187884 als billige Alternative - ist aber leider überholte Theorie und erfasst nicht alles. Die Hilfe ist zumindest zu bezweifeln.
05.05.2006 um 20:47 Uhr
Damit alle wieder was verstehen: ISBN 3499187884: "Einmal Okay - Immer Okay" Also: Wir sind okay und alles ist okay.
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