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Sind geringfügig Beschäftigte im DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt?

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olli79
Nov 2016 bearbeitet

Sind geringfügig Beschäftigte im Rettungdienst des DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt? Unser Wahlvorstand sagt "nein", da die Personen durch "Beweggründe karitavier Art" bestimmt seien. Ich bin aber der Meinung, dass diese als Aushilfskräfte eingesetzten Leute die gleiche Arbeit machen, wie die Vollzeitbeschäftigten und daher echte Arbeitnehmer sind (auch wenn sie weniger bekommen).

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Community-Antworten (2)

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DocPille

28.04.2006 um 14:34 Uhr

Da bin ich Deiner Meinung,aber sieh dir mal dieses Urteil an,vielleicht hilft das weiter:http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/07_mb_krankentransport

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olli79

28.04.2006 um 14:37 Uhr

Danke für den Link! Das Urteil geht sogar noch weiter als ich dachte. Die bei uns eingesetzten Leute sind zum größten Teil keine Vereinsmitglieder, sondern z.T. Studenten.

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