W.A.F. LogoSeminare

GL will Bonusentlohnung einführen!!!

N
NRW´lers
Jan 2018 bearbeitet

was tun ?! Gl möchte unbedingt eine Bonusentlohnung einführen! BV wurde von GL gekündigt. Der dreimonatiger Schattenlauf (wovon 2 vertrödelt wurden ) ist im Prinzip gescheitert. Große Unzufriedenheit bei den MA unter den Bedingungen Leistung zuerbringen.Leider hat der vorrige BR verschlafen den SL schriflich zu befristigen..dennoch spricht die Gl von 2 Monate verlägern(!!) das kommt unter den jetzigen Bedingungen weder für den BR noch der MA in Frage..GL stellt sich aber quer..gibt es vielleicht noch Hoffnung da was zu was zu machen? vielen Dank im voraus

2.79403

Community-Antworten (3)

S
sh_9260

28.04.2006 um 00:31 Uhr

Äh bidde was ??

BV gekündigt ??? SChattenlauf ??

Normal ist doch : GL will Bonusentlohnung -> §87 tarifliche Regelung ?? -> wenn nein dann Mitbestimmung -> BV aushandeln -> eventuell Testphase

Deinen Ablauf verstehe ich nicht ganz

N
NRW´lers

28.04.2006 um 00:47 Uhr

das ist ja das Problem, leider haben wir keine Tarifliche Regelung! Mit Schattenlauf ist Testphase gemeint, die aber von der GL aber schon gelebt wird . Bedeutet im Klartext, Überstunden werden gemacht es findet aber keine gerechtfertigte Bezahlung statt, zumindest nicht in der Höhe des zukünftigen Bonus...es gibt aber noch keine endgültige BV bezüglich "scharfschalten der Bonusentlohnung" +Arbeitszeitregelung

S
sh_9260

28.04.2006 um 01:05 Uhr

Also der AG hat die Entlohnungsgrundsätze (§87(1)10) einenmächtig ohne gültige BV geändert.

Missachtung der Mitbestimmungsrechte !

In dem Fall wurde ich (Beschluss BR) mir erstmal Beratung von einem Fachanwalt Arbeitsrecht holen.

Ihre Antwort