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Freistellung

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Mimi1962
Jun 2018 bearbeitet

Halle , ist es möglich, ein BR- Mitglied teilweise von der Arbeit freizustellen. Gesamtmitarbeiterzahl in der Firma derzeit 115. Eine Freistellung ist ja möglich ab 200 MA, aber hat man ein Recht auf Teilfreistellung oder ist es Verhandlungfssache mit dem AG. Wie erledigt ihr eure BR Arbeit, außer Sitzung?

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

06.06.2018 um 19:18 Uhr

§ 37 (2) BetrVG

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kratzbürste

06.06.2018 um 19:32 Uhr

Genau. Jedes BR Mitglied hat Anspruch auf Freistellung von der Tätigkeit, und zwar in dem Umfang, wie es erforderlich ist. Und was erforderlich ist, entscheidet das BR Mitglied selbst.

M
Mimi1962

06.06.2018 um 20:15 Uhr

Danke für eure Antworten. Wir haben auch schon beschlossen, die entsprechenden Seminare zu besuchen. Das wird uns sicherlich auch viele Fragen beantworten.

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Moreno

06.06.2018 um 21:39 Uhr

Na macht doch den AG klar, dass es für den Arbeitsablauf wesentlich besser ist wenn klar ist, dass jemand an festen Tagen nicht da ist als wenn er sich einfach abmeldet!

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