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Einmalzahlung in Anlehnung BAT/TVöD?

B
Betriebsrat
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Leute,

in den Arbeitverträgen steht: gemäß den Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten in seiner jeweils gültigen Fassung beschäftigt.

Bezüge: Er / Sie erhält Gehalt in Anlehnung nach BAT.

Steht uns die Einmalzahlung für die Jahre 2006 und 2007 zu (da jetzt TVÖD) oder kann der Arbeitger sagen, die Einmalzahlungen erhaltet ihr nicht, da wir keinen TVÖD haben ???

Vorab vielen Dank.

Christof Zutt

3.11301

Community-Antworten (1)

K
Kölner

28.04.2006 um 14:40 Uhr

Genau das kann der AG sagen! In Anlehnung heisst halt, dass er nicht die Vereinbarungen des TVöD mittragen muss. Der BAT wird bei Euch weiter Bestand haben (er ist als TV auch nicht gekündigt)...er wird halt nur nie mehr eine Veränderung erfahren (Vergütung etc.), da er von den Tarifvertragsparteien nicht mehr "gepflegt wird".

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