Liebe Leute,

in den Arbeitverträgen steht: gemäß den Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeitnehmer in Privatkrankenanstalten in seiner jeweils gültigen Fassung beschäftigt.

Bezüge: Er / Sie erhält Gehalt in Anlehnung nach BAT.

Steht uns die Einmalzahlung für die Jahre 2006 und 2007 zu (da jetzt TVÖD) oder kann der Arbeitger sagen, die Einmalzahlungen erhaltet ihr nicht, da wir keinen TVÖD haben ???

Vorab vielen Dank.

Christof Zutt