Erstellt am 27.04.2006 um 12:55 Uhr von Z.Ickig
1.) Darf der BRV alleine über mein Gehalt verhandeln?
==> Nein, selbstverständlich nicht.
2.) Was mache ich mit dem Firmenwagen usw.
==> Eine kleine Spritztour vielleicht? Deine Angaben sind etwas unklar; sollst du den Firmenwagen bekommen oder wieder zurückgeben? Wenn Rückgabe: aus welchem Grund?
Was ist unter "usw" zu verstehen?
3.) Soll ich einfach am 2.5.2006 Anfangen und das mit dem Auto später erledigen?
==> Willst du dann bis zum 03.05.06 unentschuldigt fehlen oder Urlaub nehmen oder was? Wenn deine Freistellung ab dem 03.05.06 beschlossen ist, dann mußt du wohl bis dahin deine bisherite Tätigkeit weiter ausüben.
4.) Die GF hat ausserdem noch bis 3.5.2006 zeit mich abzulehnen, was wird dann?
==> Dann wird's halt ein anderer...., vorausgesetzt, die GF hat plausible Gründe dafür, dass sie auf deine Arbeitskraft unmöglich verzichten kann.
Erstellt am 27.04.2006 um 13:21 Uhr von Tommy
Also, ich trete mein Amt offiziell am 2.5.2006 an (vom 3.5. war keine rede)
Ich muss den Firmenw. abgeben und zwar am 28.4.2006 sowie
sämtliche Unterlagen, da mein Vertreter ab dem 2.5.2006 mein Amt übernimmt.
Ich habe bis heute weder Gehaltshöhe noch sonst was erfahren, echt eine
besch.... Situation, man darf mich ja Finanziell nicht schlechter stellen wird da
der Jahresdurchschnitt genommen oder wie berechnet sich das?
Habe auch noch keinen Termin für die Übergabe des Fahrzeugs usw. also
ich weiss gar nichts und Morgen ist der letzte.:-(
Bekomme ich einen neuen Vertrag?
Habe ich dann bei Ablehnung Anspruch auf meinen alten Job?
Tschulligung das ich mich so undeutlich geäussert habe, dachte hier wären
Profis die mich verstehen.:-)
Danke für die schnelle Antwort.
Tommy
Erstellt am 27.04.2006 um 15:13 Uhr von Tommy
So nun hab ich etwas mehr zeit.
Da ich ab dem 2.5.2006 freigestellt bin und demnach Morgen meinen
letzten Arbeitstag habe, müsste ich ja morgen meinen Dienstwagen, Unterlagen
usw. an meinen Nachfolger abtreten, so das ein reibungsloser Übergang
gewährleistet ist.
Da ich aber weder von der GF oder BRV o.ä. eine Information erhalten habe, war
die frage was tun? behalte ich die Sachen erstmal und fahre mit dem
Dienstfahrzeug am 2.5. zur Arbeit oder wie?
Normalerweise bekommt man doch einen Termin (Info) zur Übergabe, Gehaltsangabe oder irgendwas ? bei mir ist nichts geklärt, das ist doch nicht normal.
Das der BRV alleine mit der GF über die höhe meines Gehalts entscheidet
ist ja offensichtlich auch nicht OK. das fängt ja schon gut an.:-(
Wenn ich vorher einen Dienstwagen hatte, steht der mir dann auch als
Stellvertreter in der 4 jährigen Amtszeit zu?
Ich hoffe mal das ich mich jetzt klar ausgedrückt habe und meine fragen
beantwortet werden können.
Vielen Dank im voraus.
Gruss Tommy
Erstellt am 27.04.2006 um 15:50 Uhr von Z.Ickig
"Das der BRV alleine mit der GF über die höhe meines Gehalts entscheidet
ist ja offensichtlich auch nicht OK. das fängt ja schon gut an.:-("
==> Das würde ich auch so sehen, und dem übereifrogen Kollegen ruhig ein paar Takte dazu sagen. Das ist keine Aufgabe eines BRV.
Die Höhe deiner Vergütung ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten bzw. aus einem anzuwendenden Tarifvertrag. Durch die Tätigkeit als freigestelltes BR-Mitglied darf sich deine Vergütung nicht zu deinen Ungunsten verändern, sprich: alles bleibt genauso, wie es war. Wenn deine Vergütung auch variable Bestandteile (Provisionen etc) enthalten hat, dann is es ein wenig komplizierter; ich denke aber, dass man da ähnlich vorgehen muß wie bei der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall.
"Wenn ich vorher einen Dienstwagen hatte, steht der mir dann auch als
Stellvertreter in der 4 jährigen Amtszeit zu?"
==> Möglicherweise ja, das hängt von den Vereinbarungen ab. Hattest du den Wagen auch zur privaten Nutzung und hast den geldwerten Vorteil versteuert? Ist die Privatnutzung vertraglich vereinbart? Sollte das so sein, spricht sehr viel dafür, dass man dir den Wagen ohne Änderungskündigung nicht wegnehmen kann. Dazu kannst du ja mal euren gewerkschafts-Sekretär befragen.
"Da ich ab dem 2.5.2006 freigestellt bin und demnach Morgen meinen
letzten Arbeitstag habe, müsste ich ja morgen meinen Dienstwagen, Unterlagen
usw. an meinen Nachfolger abtreten, so das ein reibungsloser Übergang
gewährleistet ist."
==> Dienstwagen: unklar, siehe oben
Es spricht ja auch nichts dagegen, dass du deinem Nachfolger alle relevanten Unterlagen aushändigst. Mach das doch einfach, und dann nix wie ab in die Freistellung zur BR-Arbeit!
Erstellt am 27.04.2006 um 16:48 Uhr von Tommy
Tausend Dank für Deine Mühe.
Habe eben eine neue Info bekommen wonach meine Freistellung in frage
gestellt wird.
Wir haben ca. 6000- 8000 Beschäftigte, variabel da geringfügige Beschäftigung,
jetzt sagte mir der BRV das man bei geringfügiger B. nicht so viele
Freistellungen ( es sind 2) braucht und das die GF sich Rechtsbeistand geholt
hat und ich solle am 2.5. erstmal weiter meiner alten Beschäftigung nachgehen.
Eine Möglichkeit wäre es lt. BRV Geringfügige Freizustellen, da Kostengünstiger,
hier läuft doch ne Riesensauerei, bin echt sprachlos.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Geht es hierbei um Wahlberechtigte oder um Geringfügig B.?
Wie viele Freistellungen müsste der Betriebsrat bei Geringfügig B. denn haben?
Fragen über Fragen, mir kommt das ganze nicht Geheuer vor, möchte am
liebsten das Amt niederlegen.:-(
Das alles am vorletzten Tag ich könnte Ko....
Gruss Tommy
Erstellt am 27.04.2006 um 18:03 Uhr von Rattle
hallo, Tommy
jetzt die flinte ins korn werfen, wäre das dümmste was du jetzt machen kannst.
hast denn nichtmal ins BetrVG geschaut, ist auch mit inhalsverzeichnis.
im übrigen setz "du" dich mit der GL auseinander, oder sollen das andere für dich erledigen?
du hast ein wählerauftrag! du sollst anderen unter die arme greifen und nicht umgekehrt.
wenn du jetzt aufgibst biste der betriebscloun.
mfg
Erstellt am 27.04.2006 um 19:52 Uhr von Tommy
Doch hab ich gemacht, was nutzt mir das alles wenn sich der BRV und
GF gegen mich verschwören? was soll denn das werden?
Ich denke das es von Anfang an so geplant war, nach den letzten Infos
die ich bekommen habe, ist mir so einiges klar geworden.
Ich versuche auf jeden fall mich durchzubeissen, schon alleine der
Arbeitnehmer wegen, die grosse Hoffnung in mich gesetzt haben.
Ich werde da am 2.5. meinen Dienst beginnen und dann schauen wir mal
was da so auf mich zukommt.
Nochmals schönen Dank
Ps. Das war bestimmt nicht die letzte Frage an euch.
Gruss Tommy
Erstellt am 27.04.2006 um 19:58 Uhr von Z.Ickig
"Wir haben ca. 6000- 8000 Beschäftigte, variabel da geringfügige Beschäftigung,
jetzt sagte mir der BRV das man bei geringfügiger B. nicht so viele
Freistellungen ( es sind 2) braucht und das die GF sich Rechtsbeistand geholt
hat und ich solle am 2.5. erstmal weiter meiner alten Beschäftigung nachgehen."
==> Sach mal.... willder dich verarschen, oder was? :-)
In Betrieben mit mehr als 6001 bis 8000 Arbeitnehmern sieht das Gesetz in § 38 I BetrVG folgende Freistellung vor:
9 Betriebsratsmitglieder
Und der erzählt dir was von zweien ?
Also, wenn deine Freistellung ein einer ordentlichen Sitzung beschlossen worden ist, dann steht dieser Beschluß.
Der kann wohl nur mit einem anderslautenden Beschluß wieder gekippt werden.
Und das entscheidet nicht etwa der BRV im Alleingang, sondern das gesamte Gremium.
Vielleicht solltest du beantragen, eine Sitzung einzuberufen mit der Klärung dieser Frage als Tagesordnungspunkt.
Erstellt am 28.04.2006 um 09:24 Uhr von Tommy
Danke Z.Ickig
Das mit der Sitzung habe ich auch vor, das der (die) mich verarschen
wollen liegt wohl auf der Hand.
Bekomme im laufe des Tages nähere Informationen, melde mich dann
wieder.
Gruss Tommy
Erstellt am 28.04.2006 um 15:50 Uhr von Tommy
Bin heute zurückgetreten, meine Gesundheit geht mir vor, was so
alles möglich ist... ich kann es einfach nicht glauben.:-(
Solche linken Spielchen, nein das ist nichts für mich, das ganze war von
Anfang an so geplant, vielleicht fehlt mir der Biss mich einfach durchzusetzen
und selbst eine Kündigung in Kauf zu nehmen, oder mich gegen
einen Korrupten BRV zu behaupten.
Ich habe diese Woche aber einiges fürs Leben gelernt, so viel ist sicher.
Schönen Dank nochmals für die Antworten.
Erstellt am 02.05.2006 um 12:25 Uhr von sithnoppe
Na toll,
da haben sie dich doch geschafft!! Schade!!
Vielleicht wäre es mal an der Zeit, die Betriebsöffentlichkeit über ihren BRV zu informieren. ;-)
Das wird dann interessant bei der nächsten Wahl.