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Ist Fahrzeit = Arbeitszeit?

F
Fasi1962
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Betriebsrat aus 17 Mitglieder. Einige BR Kollegen arbeiten etwas entfernt vom Hauptsitz in Außenläger ( 220 KM ). Nun treffen wir uns mal hier mal dort zur Betriebsratssitzung.

Unser Chef sagt, dass die Fahrzeit keine Arbeitszeit ist und er die Fahrt nicht bezahlt. Höchstens dem/der FahrerIn. Wenn dann noch die Sitzung etwas länger geht oder wir auf der Autobahn in einen Stau kommen, ist man ganz schnell in den Überstunden.

Braucht er die Stunden nicht bezahlen?

5.150015

Community-Antworten (15)

S
sh_9260

27.04.2006 um 22:39 Uhr

Natürlich sind das Überstunden und ihr habt Anspruch auf Freizeitausgleich vor Ablauf eines Monats. Wenn nicht möglich dann löhnen !!!

§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis

(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.

(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten

F
Fasi1962

27.04.2006 um 22:58 Uhr

Danke sh_9260

heißt das, dass bei Fahrt hin 2 Std. Sitzung 5 Std. Fahrt zurück 2 Std. = 9 Std gesamt der AG 7,5 Std Arbeitszeit zahlen und 1,5 Std als Freizeitausgleich bezahlen/gewähren muß? Kann ich den § 37 so kommentieren?

Fasi1962

S
sh_9260

27.04.2006 um 23:06 Uhr

Betriebsratsarbeit wird während der Arbeitszeit getätigt !!!!! Punkt

Ja kannst du

RI
Ramses II

28.04.2006 um 00:29 Uhr

Einen Stau als "betriebsbedingt" zu bezeichnen ist schon etwas gewagt.

S
sh_9260

28.04.2006 um 00:36 Uhr

Ja wieso den nicht ?

Eigentlich ist das ja eine Dienstreise. d.H. auch der Stau liegt im Risiko des AG's

RI
Ramses II

28.04.2006 um 00:39 Uhr

sh_9260,

mit hemdsärmligen Argumenten kommt man aber nicht weiter!

Du hast ja den § 37 schon zitiert. Und dort heißt es eindeutig "aus betriebsbedingten Gründen". Sofern der Stau nicht auf dem Betriebsgelände ist, kann man sicherlich nicht von betriebsbedingten Gründen sprechen.

S
sh_9260

28.04.2006 um 00:50 Uhr

Momentmal, isch habe gar kein Hemd an !

aus betriebsbedingten Gründen wird die BR-Sitzung nicht am Erfüllungsort der Kollegen (Außenlager) abgehalten. Also mussen diese ,aus betriebsbedingten Gründen, zur BR-Sitzung Anreisen -> Dienstreise d.H. für mich Risiken aus einer Dienstreise hat nicht zu Lasten der Arbeitnehmer zu gehen.

RI
Ramses II

28.04.2006 um 02:01 Uhr

sh_9260,

können wir uns darauf einigen dass relativ egal ist, was "für mich" (=sh_9260) gilt und wir uns lieber an der regelmässige Rechtsprechung orientieren sollten?

Deine Beiträge lassen leider eine fundierte arbeitsrechtliche Grundlage vermissen.

S
sh_9260

28.04.2006 um 11:17 Uhr

In einem Forum von halb-und nichtwissenden geht es immer nur um persönliche Meinungen, oder erwartest du hier eine fundierte Rechtsberatung von Fachleuten ? Die findest du in den gelben Seiten und nimm ein dickes Scheckbuch mit wenn du zu denen gehst !

RI
Ramses II

28.04.2006 um 12:33 Uhr

sh_9260,

das sehen hier viel Fragesteller (leider) und Beantworter (zum Glück) anders als Du. Es ist wenig hilfreich hier persönliche Wunschantworten zu diskutieren wenn die regelmäßige Rechtsprechung das anders sieht.

Zum Glück ist hier in der Summe mehr Fachkompetenz versammelt als Du vermutest.

S
sh_9260

28.04.2006 um 13:41 Uhr

oh großer Ramses,

dazu sei nur noch gesagt das eine fundierte Rechtsberatung durch einen Nichtfachmann strafbar ist !!!!!!

Frag mal einen Anwalt.

RI
Ramses II

28.04.2006 um 14:25 Uhr

sh_9260,

ach ja?

Und was hat das mit meinem Beitrag zu tun?

S
sh_9260

28.04.2006 um 14:29 Uhr

@Ramses

JaNee is klar, entschuldige das ich in dein Reich eingedrungen bin und eine eigene Meinung habe.

K
Kölner

28.04.2006 um 14:52 Uhr

@sh_9260 Schade das Du den Unterschied zwischen Dienstreise (Dienstgang), Arbeitsweg und Arbeitszeit noch nie für Dich verinnerlicht zu haben scheinst.

S
sh_9260

28.04.2006 um 15:01 Uhr

@Kölner Wenn du es verinnerlicht hast, dann erleuchte uns doch mal mit deiner Weissheit. Ich bin immer bereit dazu zu lernen.

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