Erstellt am 27.04.2006 um 11:06 Uhr von Sandy
Hallo!
Die Amtszeit des BR beginnt auf jeden Fall immer mit der Bekanntgabe des Wahlergbenisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31.05. des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 (BetrVG) die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
(s. BetrVG § 21)
Erstellt am 27.04.2006 um 11:42 Uhr von Norden
Eine in diese Richtung weitergehende Frage:
Bei uns wurde der Betriebsrat vorher am 24. April 2002 gewählt, an gleichem Tag wurde das Wahlergebnis bei erfolgter Zustimmung der Gewählten bekanntgegeben. Der damalige BR fühlte sich fortan sofort im Amt und hat mit seiner Arbeit begonnen.
Es gab aber bereits vorher einen BR, von dem aber heute im Jahr 2006 niemand mehr weiß, wann dessen Amtszeit begonnen hat.
Wann beginnt nun für den jetzt neu gewählten BR die Amtszeit? Setzt es auf den vielleicht falsch "eingesetzten" Amtsbeginn des vorherigen BR auf? Oder muss, da unklar ist, wann der BR 1998 - 2002 reagierte, der 31. Mai als Tag genommen werden?
Erstellt am 27.04.2006 um 11:49 Uhr von Sandy
Da im Gesetz steht, dass die Amtszeit spätestens mit dem 31.05. endet, sehe ich das so, dass egal, wann der alte BR zustande gekommen ist, der neue auf jeden Fall ab 01.06. "regiert" ;-)
Erstellt am 27.04.2006 um 11:51 Uhr von Norden
@ Sandy: Aber meine Nach-Frage war ja, ob die Amtszeit nicht schon am 25. April 2006 beginnt?
Erstellt am 27.04.2006 um 12:03 Uhr von DocPille
@Norden
Ich habe darüber nichts schriftliches gefunden,aber da lt. Gesetz der Amtsbeginn des vorherigen BR zählt,würde ich hier zum 25.04.06 tendieren.
Erstellt am 27.04.2006 um 12:06 Uhr von Norden
@ DocPille
So haben wir uns auch entschieden, zumal der alte BR nicht auf das "Weiterregieren" besteht.
Ist halt ein komplizierter Fall, danke.
Erstellt am 27.04.2006 um 12:23 Uhr von w-j-l
Hallo Norden,
in eurem Falle, wenn die Betriebsratsarchäologie (wie das hier mal genannt wurde) keinen Aufschluss über das tatsächliche Amtszeitende des bestehenden BR erbringt, dann kann man das Ganze dadurch bereinigen, dass der alte BR mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beschließt, zurückzutreten. Damit ist dann der neue BR anschließend in jedem Fall wirksam im Amt.
Das geht nun natürlich bei euch nicht mehr rückwirkend.
Lösen kann man das wirksam nur, wenn man bereits vor der Wahl darüber nachdenkt, und dann die erforderlichen Schritte zum richtigen Zeitpunkt unternimmt.
Erstellt am 27.04.2006 um 12:35 Uhr von Norden
Danke w-j-l! Für das Ende unserer Amtszeit in vier Jahren denke ich darüber nach. Vorher halte ich meine Klappe (in der Firma) und denke wie heute schon hier im Forum gelesen: Wo kein Kläger, da kein Richter!