Freistellung eines BR-Mitgliedes -welches Wahlverfahren muss angewendet werden?
Hallo
Bei uns soll morgen ein Betriebsratsmitglied durch Wahl freigestellt werden. Nach der Betriebsgröße ist 1 BR Mitglied freizustellen. Bis heute gab es auch 2 Kandidaten für die Freistellung, so das eine Wahl durchgeführt werden konnte. Heute hat allerdings 1 BR Mitglied seine Kandidatur zurüchgezogen, so das nur noch 1 Person zur Wahl steht. Meine Frage nun: Muss überhaupt noch gewählt werden? Und welches Wahlverfahren muss angewandt werden?
Gruß
Willi
Community-Antworten (2)
26.04.2006 um 22:49 Uhr
§38 (2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
Also geheim , Mehrheitswahl, einfache Mehrheit
27.04.2006 um 09:10 Uhr
@sh_9260 Was wird denn mit dem AG beraten? Wer oder wieviele freigestellt werden?und heißt das, der AG ist bei der konstituierenden Sitzung anwesend?
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