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Interne Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - was kan man dagegen tun?

B
BB3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe ein Problem. Unser Personalchef schiesst leider so oft er kann gegen den Betriebsrat bzw. gegen uns Mitglieder. Jetzt will er ein Mitglied in eine andere Abteilung versetzen.

Der Kollege ist noch recht jung. Hat erst vor einem Jahr die Ausbildung zum Industriekaufmann beendet und arbeitet momentan im kaufmännischen Bereich. Leider ist die Auftragslage schlecht und es kann kein anderer Mitarbeiter in der Abteilung gekündigt werden (Arbeitsschutz, JAVI, Betriebsratsmitglied, usw.).

Nun kam unser Personalchef auf die glorreiche Idee den Kollegen ab dem 1.5.2006 in den Versand, als Paket Packer zu versetzten. Er will dies natürlich nicht machen und dann lieber kündigen. Denn ein Versandjob kommt natürlich im Lebenslauf eines kaufm. Mitarbeiters nicht besonders gut an.

Nun zu meiner Frage, kann man da etwas gegen unternehmen oder ist dies rechtlich von der Personalabteilung durchaus machbar. Ich würde dem Jungen gerne helfen, nur leider konnte ich bisher keinen Paragraph finden, der diesen Fall behandelt bzw. mit dem ich dem Personalchef parolie bieten könnte.

Gruß BB3

4.23706

Community-Antworten (6)

Z
Z.Ickig

27.04.2006 um 00:01 Uhr

"Jetzt will er ein Mitglied in eine andere Abteilung versetzen."

Ein Betriebsrats-Mitglied?

B
BB3

27.04.2006 um 10:40 Uhr

ja, ein Mitglied. Was ich noch vergessen habe dazu zuschreiben. Der Kollege wird natürlich verdienst mäßig zurück bzw. runter gestuft. Als Packer wird er wesentlich weniger verdienen als im Büro als Sachbearbeiter

Z
Z.Ickig

27.04.2006 um 10:47 Uhr

Das wird wohl nicht so einfach sein, wie sich eure Personalabteilung das vorstellt. Es könnte sein, dass die "Versetzung" keine Versetzung ist, sondern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden muß. Hier kommt es auch darauf an, was genau im Arbeitsvertrag steht.

Grundsätzlich hat der Kollege einen Anspruch darauf, zu den Bedingungen des Vertrages beschäftigt zu werden. Außerdem hat er, was die Änderungskündigung angeht, den besonderen Kündigunsschutz für BR-Mitglieder. Der Kollege sollte sich daher bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und in jedem Fall dagegen vorgehen.

B
BB3

27.04.2006 um 12:12 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Dann werd ich ihm am besten raten sich bei der Gewerkschaft zu melden.

B
BB3

02.05.2006 um 19:27 Uhr

Hallo,

jetzt ist es tatsächlich soweit. Wir haben heute den Versetzungsantrag auf den Tisch bekommen.

Morgen haben wir eine Sitzung (mit einem Vertreter der Gewerkschaft) u. a. auch zu diesem Thema. Ich hab bereits einen Paragraph gesucht, auf den wir uns bei der schriftlichen Ablehnung stützen können. Dabei hab ich den § 99 Betriebsverfassungsgesetz gefunden. Aber der passt nicht 100%ig.

Hat vielleicht jemand von euch noch nen besseren zur Hand. Bzw. evtl. einen der besser auf den Fall passt?

K
Kölner

02.05.2006 um 19:56 Uhr

Ich sehe das Problem nicht!

Da stellen mir uns mal janz dumm un fragen uns, wat denn hier passiert... Der AG will ein BR-Mitglied versetzen. Soweit, so gut, so schlecht! Die vertraglichen Bedingungen des AN/BRM sollen also geändert werden. Das geht doch nur, wenn eine Änderungskündigung im Anschluss an die Anhörung des BR durch den AG erfolgt - der § 99 BetrVG interessiert demnach nicht wirklich! Diese Versetzung (wie ich verstanden habe ist diese wider Willen des BRM) ist eine Kündigung und gemäß § 103 BetrVG zustimmungspflichtig. Diese Zustimmung kann der BR nicht ernstlich in Erwägung ziehen und dem AG auch nicht geben. Demnach müsste sich der AG nach § 103 Abs. 2 BetrVG die Zustimmung durch das ArbGer. einholen. Im Zweifel müsste also das ArbGer. diesen Disput entscheiden...

Fettich!

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