Erstellt am 26.04.2006 um 22:01 Uhr von Z.ickig
"Jetzt will er ein Mitglied in eine andere Abteilung versetzen."
Ein Betriebsrats-Mitglied?
Erstellt am 27.04.2006 um 08:40 Uhr von BB3
ja, ein Mitglied. Was ich noch vergessen habe dazu zuschreiben. Der Kollege wird natürlich verdienst mäßig zurück bzw. runter gestuft. Als Packer wird er wesentlich weniger verdienen als im Büro als Sachbearbeiter
Erstellt am 27.04.2006 um 08:47 Uhr von Z.Ickig
Das wird wohl nicht so einfach sein, wie sich eure Personalabteilung das vorstellt. Es könnte sein, dass die "Versetzung" keine Versetzung ist, sondern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden muß.
Hier kommt es auch darauf an, was genau im Arbeitsvertrag steht.
Grundsätzlich hat der Kollege einen Anspruch darauf, zu den Bedingungen des Vertrages beschäftigt zu werden. Außerdem hat er, was die Änderungskündigung angeht, den besonderen Kündigunsschutz für BR-Mitglieder.
Der Kollege sollte sich daher bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und in jedem Fall dagegen vorgehen.
Erstellt am 27.04.2006 um 10:12 Uhr von BB3
Vielen Dank für die Antwort. Dann werd ich ihm am besten raten sich bei der Gewerkschaft zu melden.
Erstellt am 02.05.2006 um 17:27 Uhr von BB3
Hallo,
jetzt ist es tatsächlich soweit. Wir haben heute den Versetzungsantrag auf den Tisch bekommen.
Morgen haben wir eine Sitzung (mit einem Vertreter der Gewerkschaft) u. a. auch zu diesem Thema. Ich hab bereits einen Paragraph gesucht, auf den wir uns bei der schriftlichen Ablehnung stützen können. Dabei hab ich den § 99 Betriebsverfassungsgesetz gefunden. Aber der passt nicht 100%ig.
Hat vielleicht jemand von euch noch nen besseren zur Hand. Bzw. evtl. einen der besser auf den Fall passt?
Erstellt am 02.05.2006 um 17:56 Uhr von Kölner
Ich sehe das Problem nicht!
Da stellen mir uns mal janz dumm un fragen uns, wat denn hier passiert...
Der AG will ein BR-Mitglied versetzen.
Soweit, so gut, so schlecht!
Die vertraglichen Bedingungen des AN/BRM sollen also geändert werden. Das geht doch nur, wenn eine Änderungskündigung im Anschluss an die Anhörung des BR durch den AG erfolgt - der § 99 BetrVG interessiert demnach nicht wirklich!
Diese Versetzung (wie ich verstanden habe ist diese wider Willen des BRM) ist eine Kündigung und gemäß § 103 BetrVG zustimmungspflichtig. Diese Zustimmung kann der BR nicht ernstlich in Erwägung ziehen und dem AG auch nicht geben.
Demnach müsste sich der AG nach § 103 Abs. 2 BetrVG die Zustimmung durch das ArbGer. einholen. Im Zweifel müsste also das ArbGer. diesen Disput entscheiden...
Fettich!