§70BAT - Ausschlussfrist?
hallo an alle! was sagt der paragraph 70 Bat denn genau aus?? Muss der Arbeitgeber ein halbes jahr nachzahlen oder kann er??? in meinem fall geht es um den ortszuschlag!! Danke
Community-Antworten (5)
27.04.2006 um 22:30 Uhr
Das ist aber ziemlich ungenau. Wieso Ortszuschlag? Hast Du einen Anspruch? Hast Du ihn geltend gemacht?
28.04.2006 um 17:42 Uhr
Hallo!! wir werden noch nach bat bezahlt, und eine kollegin hat jahrelang zuwenig ortszuschlag bekommen, nun will unser chef nur 3 monate nachbezahlen!! ich denke aber das er laut§ 70 BAT ein halbes jahr nachzahlen muss oder kann er das machen, wie er will!!
28.04.2006 um 18:58 Uhr
@Yvonne Halbes Jahr muss... Schöne Grüsse an den Chef!
30.04.2006 um 15:37 Uhr
Aber wo steht dies genau geschrieben?? sagt das der § 70 so genau aus??
30.04.2006 um 15:56 Uhr
Gut, dass ich gerade den BAT griffbereit habe...
§ 70 BAT Ausschlussfrist "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. [...]"
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