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§33 Abs.3 BetrVG - kann die JAV bei jedem Beschluss mit abstimmen?

V
Valorian
Jan 2018 bearbeitet

Wie ist §33 Abs 3 BetrVG zu verstehen?

Kann die JAV bei jedem Beschluss mit abstimmen?

2.59001

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

26.04.2006 um 20:38 Uhr

hallo Valorian, Bei Beschlüssen, die keine Jugendangelegenheiten betreffen, hat die JAV kein Stimmrecht. Bei der Abstimmung in JugAngelegenheitern ist jeder JugAzubiVertreter stimmberechtigt......... § 33 Rn 41 BetrVG Fitting Gruss Mona-Lisa

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