Erstellt am 26.04.2006 um 15:59 Uhr von Rollie
So richtig verstehen tu ich die Frage nicht wirklich.
Wieso Stellvertreter ? In der Regel wird es ja nur selten vorkommen, das beide freigestellten BR's gleichzeitig ausfallen. So gesehen wäre ein Ersatzfreigestellter nicht zwingen nötig.
Sollte es doch notwendig sein, ist dieser durch den Betriebsrat zu bestimmen, allerdings nur, wenn das zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben notwendig ist, schau mal in den Kommentierungen §38
Erstellt am 26.04.2006 um 17:18 Uhr von linde002
Danke für die Antwort, aber ich hab mich bestimmt falsch ausgedrückt, ich meine doch die beiden freigestellten BR Mitglieder ! Müssen sich die beiden zur Wahl stellen und er mit der höchsten Stimmenzahl bekommt den ersten und der darunter liegt den zweiten freigestellten Platz ?
Wie muß denn gewählt werden, wenn sich 4 neue BR Mitglieder für die beiden Freistellungen bewerben?
mfG.Linde002