Wahlausschreiben und Wahlunterlagen - wie müssen die an MA in Filialunternehmen geschickt werden?
Wir sind ein Filialunternehmen. Müssen Wahlausschreiben und Wahlunterlagen an Mitarbeiter in Filialen (unselbständige Betriebsteile), die teilweise räumlich sehr weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen, persönlich an die Privatadresse geschickt werden oder ist ein Sammelumschlag an die Filiale mit geschlossenen Umschlägen an die einzelnen MA ausreichend?
Community-Antworten (1)
26.04.2006 um 16:50 Uhr
hallo Peter, die Wahlunterlagen müssen den Mitarbeitern persönlich zugesandt werden. § 24 WO Ein Sammelumschlag ist nicht ausreichend! Gruss Mona-Lisa
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