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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlausschreiben und Wahlunterlagen - wie müssen die an MA in Filialunternehmen geschickt werden?

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Peter
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Filialunternehmen. Müssen Wahlausschreiben und Wahlunterlagen an Mitarbeiter in Filialen (unselbständige Betriebsteile), die teilweise räumlich sehr weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen, persönlich an die Privatadresse geschickt werden oder ist ein Sammelumschlag an die Filiale mit geschlossenen Umschlägen an die einzelnen MA ausreichend?

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

26.04.2006 um 16:50 Uhr

hallo Peter, die Wahlunterlagen müssen den Mitarbeitern persönlich zugesandt werden. § 24 WO Ein Sammelumschlag ist nicht ausreichend! Gruss Mona-Lisa

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