Ausserordentliche Kündigung - muss dazu der gesamte BR zusammenkommen?
Hallo, muß bei einer ausserordentlichen Kündigung der gesamte BR zusammenkommen.Bisher haben wir es so gehalten das wir uns bei wichtigen Änderungen mit mindestens 3 der 5 Mitglieder zusammengesetzt haben.
Community-Antworten (9)
26.04.2006 um 10:42 Uhr
Na na - natürlich muss der gesamte Betriebsrat zur Beschlussfassung eingeladen werden - nicht nur bei fristlosen Kündigungen -
26.04.2006 um 10:49 Uhr
... es sei denn, ihr habt es sowie wir gemacht und in der Geschäftsordnung dies einem Ausschus übertragen!
Ansonsten kann ich viktor nur zustimmen, ihr solltet euch mal den §23 Abs.1 BetrVG durchlesen, gegebenen Falls die Kommentierung im FITTING.
26.04.2006 um 10:52 Uhr
Sofern diese Beschlussfassung überhaupt einem Ausschuss übertragen werden kann.
26.04.2006 um 10:54 Uhr
@Frank B. Kündigungen, gleich welcher Art, sollten meiner Meinung nach niemals in einer Geschäftsordnung auf einen Ausschuss übertragen werden! Darüber soll der gesamte Betriebsrat beraten und entscheiden. Gruss Mona-Lisa
26.04.2006 um 10:57 Uhr
sicherlich Ramses II, die Kommentierung im FITTING 22. Auflage zum §28 BetrVG Rn 9, 10, 19
26.04.2006 um 11:01 Uhr
ich neige dazu - Fitting hin oder her - Ramses II zuzustimmen. Hier handelt es sich doch um "Kernkompetenzen" der Betriebsratsarbeit. So wichtig sollten Kündigungen doch sein, dass darüber alle Betriebsräte entscheiden.
26.04.2006 um 11:01 Uhr
@Mona-Lisa Ich habe ja nicht gesagt, das es sinnvoll ist oder eine Wertung abgegeben, ich habe lediglich erwähnt, das es diese Möglichkeit gibt.
Ich persönlich bin im Fall der Kündigungen sowieso der Meinung, das der BR sich sehr genau mit jedem Fall beschäftigen sollte.
26.04.2006 um 11:17 Uhr
@Frank B. meine Stimme hast du!
26.04.2006 um 16:40 Uhr
Frank B.,
gerade weil ich die Kommentierungen kenne, kam mein Hinweis!
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