Erstellt am 26.04.2006 um 08:42 Uhr von viktor
Na na - natürlich muss der gesamte Betriebsrat zur Beschlussfassung eingeladen werden - nicht nur bei fristlosen Kündigungen -
Erstellt am 26.04.2006 um 08:49 Uhr von Frank B.
... es sei denn, ihr habt es sowie wir gemacht und in der Geschäftsordnung dies einem Ausschus übertragen!
Ansonsten kann ich viktor nur zustimmen, ihr solltet euch mal den §23 Abs.1 BetrVG durchlesen, gegebenen Falls die Kommentierung im FITTING.
Erstellt am 26.04.2006 um 08:52 Uhr von Ramses II
Sofern diese Beschlussfassung überhaupt einem Ausschuss übertragen werden kann.
Erstellt am 26.04.2006 um 08:54 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B.
Kündigungen, gleich welcher Art, sollten meiner Meinung nach niemals in einer Geschäftsordnung auf einen Ausschuss übertragen werden!
Darüber soll der gesamte Betriebsrat beraten und entscheiden.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 26.04.2006 um 08:57 Uhr von Frank B.
sicherlich Ramses II, die Kommentierung im FITTING 22. Auflage zum §28 BetrVG Rn 9, 10, 19
Erstellt am 26.04.2006 um 09:01 Uhr von viktor
ich neige dazu - Fitting hin oder her - Ramses II zuzustimmen. Hier handelt es sich doch um "Kernkompetenzen" der Betriebsratsarbeit. So wichtig sollten Kündigungen doch sein, dass darüber alle Betriebsräte entscheiden.
Erstellt am 26.04.2006 um 09:01 Uhr von Frank B.
@Mona-Lisa
Ich habe ja nicht gesagt, das es sinnvoll ist oder eine Wertung abgegeben, ich habe lediglich erwähnt, das es diese Möglichkeit gibt.
Ich persönlich bin im Fall der Kündigungen sowieso der Meinung, das der BR sich sehr genau mit jedem Fall beschäftigen sollte.
Erstellt am 26.04.2006 um 09:17 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B.
meine Stimme hast du!
Erstellt am 26.04.2006 um 14:40 Uhr von Ramses II
Frank B.,
gerade weil ich die Kommentierungen kenne, kam mein Hinweis!