Wählbarkeit und andere Unwägbarkeiten - wer weiß Rat?
Hallo Mitstreiter
Habe auch mal ein paar Fragen an euch 1.Sind befristet beschäftigte Arbeitnehmer in den Betriebsrat wählbar Diese haben zwar eine Option auf Wiedereinstellung ( innerhalb der Sommerferien werden diese für ca.6 Wochen entlassen) und werden zumeist auch wieder eingestellt. 2.Ab wann dürfen Stützungsunterschriften gesammelt werden. 3.Wenn der Wahlvorstand vom BR am 23.3 öffentlich eingesetzt wurde und bis dato untätig geblieben ist (wir haben am 29.4 die erste Einladung zur Betriebsversammlung Betreffs der BR WAhl) welche rechtlichen kosequenzen entstehen daraus. 4.Ich bin von der Gewerkschaft als 4. in den WV deligiert worden dort mauert man aber. (Ich selbst habe schon mehrfach einiges an Fristen angemahnt)
Im voraus vielen herzlichen Dank MfG minuteman
Community-Antworten (2)
25.04.2006 um 20:57 Uhr
Sie sind wählbar allerdings ändert sich ihr Kündigungsschutz nicht
25.04.2006 um 22:06 Uhr
warum sind die wählbar??
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