Erstellt am 25.04.2006 um 18:23 Uhr von p.g.
Eine Hand wäscht die andere. Aber vielleicht sieht das euer Gf als Erpressung und reagiert nicht ganz so wie Ihr euch das vorstellt. Mit ein wenig diplomatischem Geschick kann man Ihn auf jedenfall darauf hinweisen, dass da noch was offen ist.
Erstellt am 25.04.2006 um 19:18 Uhr von Karla
Sehe ich auch so. :-)
Bleibt noch die Frage kann die GF trotz noch nicht abgeschlossener BV neue Technik einführen?
Ausserdem steht noch die Frage nach einer Schulung. Die sollte 3 Tage nach Information des BR stattfinden und es lagen nicht mal Schulungsunterlagen vor, damit der BR sich einarbeiten konnte.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:25 Uhr von Z.Ickig
"Zweitens, wenn GF dringend eine bestimmte BV braucht, aber der BR noch andere offene BV hat, kann man das verhandlungstechnisch nutzen?"
Das wäre rechtsmißbräuchliches Handeln und somit ein schwerer Verstoß gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.