Erstellt am 25.04.2006 um 18:06 Uhr von Rainer
Wahl ist anfechtbar und es wird wohl auch vor dem Gericht so
entschieden werden .
Erstellt am 25.04.2006 um 18:09 Uhr von Der Ron
Muss es da zu einer Neuwahl kommen?
Erstellt am 25.04.2006 um 18:36 Uhr von p.g.
Wenn die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre, wäre sie eventuell anders ausgegangen. M. E. ist die Wahl auf jedenfall anfechtbar.
Dann kommt es zur Neuwahl.
Erstellt am 25.04.2006 um 18:44 Uhr von Der Ron
Aber zuerst muss doch das Gericht entscheiden und das dauert bestimmt.
Die Geschäftsltg. wird sich über die Anwaltskosten freuen.
Erstellt am 25.04.2006 um 22:36 Uhr von koi
Hallo Ron
Wenn ich §19 BVG richtig interpretiere dürfte es darauf ankommen, wann die Wahl stattgefunden hat.
Innerhalb der ersten 14 Tage nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist eine Anfechtung aus relativ leicht einzustufenden Gründen grundsätzlich möglich. Danach müsste die Nichtigkeit der Wahl festgestellt werden. Die Nichtigkeit jedoch ist nur dann gegeben, wenn gegen grundsätzliche Maßgaben einer ordnungsgemäßen Wahl in erhöhtem Maße verstoßen wurde. Also dann, wenn gegen die Grundsätze der freien und geheimen Wahl verstoßen wurde.
So zumindest verstehe ich das, bin aber kein Jurist. :-)
Gruß koi
Erstellt am 25.04.2006 um 23:02 Uhr von Ramses II
Diese Wahl hätte vor Gericht vermutlich nur dann eine Chance wenn "alle" Stimmzettel mit 5 Stimmen abgegeben worden wären.