Hallo!
Haben folgendes Problem.
Unsere Wahl des Betriebsrates wurde von 3 MA angefochten weil die Wahlzettel vom Wahlvorstand falsch ausgefüllt waren. Das heisst es standen 8 Kanditaten zur Wahl, 5 Mitglieder sollten gewählt werden, aber auf den Wahlzetteln stand das nur 3 Kreuze ( anstatt der 5 ) gemacht werden sollten.
Der Wahlvorstand hat diesen Fehler zugegeben.
Nun wollen 3 MA die Wahl aus "mir unklaren" Gründen anfechten. Demokratisch war die Wahl ja wenn auch nicht perfekt.
Wie stehen die Chancen das die Wahl anerkannt wird vor Gericht?
Anfechtung=Problem mit Geschäftsleitung

Vielen Dank

Der Ron