Anfechtung Betriebsratswahl - wann ist die erfolgreich?
Hallo! Haben folgendes Problem. Unsere Wahl des Betriebsrates wurde von 3 MA angefochten weil die Wahlzettel vom Wahlvorstand falsch ausgefüllt waren. Das heisst es standen 8 Kanditaten zur Wahl, 5 Mitglieder sollten gewählt werden, aber auf den Wahlzetteln stand das nur 3 Kreuze ( anstatt der 5 ) gemacht werden sollten. Der Wahlvorstand hat diesen Fehler zugegeben. Nun wollen 3 MA die Wahl aus "mir unklaren" Gründen anfechten. Demokratisch war die Wahl ja wenn auch nicht perfekt. Wie stehen die Chancen das die Wahl anerkannt wird vor Gericht? Anfechtung=Problem mit Geschäftsleitung
Vielen Dank
Der Ron
Community-Antworten (6)
25.04.2006 um 20:06 Uhr
Wahl ist anfechtbar und es wird wohl auch vor dem Gericht so entschieden werden .
25.04.2006 um 20:09 Uhr
Muss es da zu einer Neuwahl kommen?
25.04.2006 um 20:36 Uhr
Wenn die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre, wäre sie eventuell anders ausgegangen. M. E. ist die Wahl auf jedenfall anfechtbar. Dann kommt es zur Neuwahl.
25.04.2006 um 20:44 Uhr
Aber zuerst muss doch das Gericht entscheiden und das dauert bestimmt. Die Geschäftsltg. wird sich über die Anwaltskosten freuen.
26.04.2006 um 00:36 Uhr
Hallo Ron
Wenn ich §19 BVG richtig interpretiere dürfte es darauf ankommen, wann die Wahl stattgefunden hat. Innerhalb der ersten 14 Tage nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist eine Anfechtung aus relativ leicht einzustufenden Gründen grundsätzlich möglich. Danach müsste die Nichtigkeit der Wahl festgestellt werden. Die Nichtigkeit jedoch ist nur dann gegeben, wenn gegen grundsätzliche Maßgaben einer ordnungsgemäßen Wahl in erhöhtem Maße verstoßen wurde. Also dann, wenn gegen die Grundsätze der freien und geheimen Wahl verstoßen wurde.
So zumindest verstehe ich das, bin aber kein Jurist. :-)
Gruß koi
26.04.2006 um 01:02 Uhr
Diese Wahl hätte vor Gericht vermutlich nur dann eine Chance wenn "alle" Stimmzettel mit 5 Stimmen abgegeben worden wären.
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