Erstellt am 25.04.2006 um 15:02 Uhr von Fayence
Andreas,
auf einen solchen Topf kann im Allgemeinen nur dann zugegriffen werden, wenn einzelne AN durch eine betriebsbedingte Kündigung trotz Zahlungen aus dem Sozialplan von besonderer Härte betroffen sind.
Dieser Topf muss also nicht zwingend zur Auszahlung kommen und ich halte die Vorabregelung einer "gerechten Verteilung" daher für sehr fragwürdig.
Mögliche Härten können sehr unterschiedlich gelagert sein, daher ist für mich eine Einzelfallentscheidung sinnvoller.
Wir hatten die Vergabe von Geldern aus unserem "Härte-Fond" so geregelt, daß eine paritätisch besetzte Kommision (AG+BR) mit einfacher Stimmenmehrheit über den Antrag eines AN entscheidet.
Gruß
Fayence
Erstellt am 27.04.2006 um 14:20 Uhr von Andreas
Hallo Fayence,
danke für die Antwort, aber es liegt doch etwas anders bei uns:
Der Härtefond ist zwingent zu 100 % auszuschütten (so im SoPl verankert)
Da es eine Betriebsteilstillegung ist, warten wir bis zum Abschluß und sammeln die Anträge der von Härten betroffenen MA.
Dann wollen wir möglichst gerecht verteilen, daher meine Frage nach einem Punktesystem um das Prinzip Nase nachweislich auszuschließen.
Danke und Gruß
Andreas
Erstellt am 02.05.2013 um 13:02 Uhr von oliverbr
Hallo,
wir haben im Zusammenhang mit einer Firmenschließung nun auch über die Anträge entschieden und es erhalten nicht alle, die einen Antrag gestellt haben, etwas aus dem Topf.
Wir sind uns nun nicht sicher, in welcher Form wir das Ergebnis an die Antragsteller kommunizieren sollen.
Eine kurzfristige Antwort wäre super, da wir das morgen abgeschlossen haben müssen.
Gruß
Oliver