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Befugnisse von Betriebsratvorsitzenden und Stellvertreter?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betriebsrat gibt es gerade eine heftige Diskussion, weil wir noch keine Geschäftsordnung haben und unser Betriebsratsvorsitzender und sein Stellvertreter meinen, sie könnten jetzt auch noch die anfallenden Dinge alleine entscheiden! Ist dem so? Bedanke mich für die Antwort!

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Community-Antworten (3)

A
Andreas

25.04.2006 um 16:31 Uhr

Nö, ohne Geschäftsordnung entscheidet ein zu einer Sitzung einberufenes Gremium mehrheitlich. BR-Vorsitz kann in gar keinem Fall irgend etwas entscheiden !!! Der Vorsitzende ist nur dazu da, als Ansprechpartner für die Geschäftsführung her zu halten und die Fälle dem versammelten Gremium zur Entscheidung vor zu legen.

Kurz: Nein, keiner von denen darf nichts, gar nichts und überhaupt sowieso nichts allein

S
sh_9260

25.04.2006 um 16:42 Uhr

Ganz meiner Meinung, aber auch in eurer Geschäftsordnung solltet Ihr euren möchtegern BR-Chef's nicht zuviel zur Entscheidung überlassen, da sonst zuviel an euch vorbei Entschieden wird.

§ 26

Vorsitzender

(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.

also der Vorsitzende hatt nur eure Beschlüsse zu vertreten und euch als Anprechpartner für die GL zu vertreten.

RI
Ramses II

26.04.2006 um 01:17 Uhr

sh_9260,

das kann auch in einer GO nicht anders geregelt werden!

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