Briefwahlunterlagen beim WV eingegangen, Wähler kommt persönlich und will direkt wählen - geht das?
Hallo zur Zeit herrscht eine hitzige Diskussion in unserem Wahlvorstand über die Frage. Ein Wähler hat seine Briefwahlunterlagen bereits an uns abgeschickt (sind auch angekommen) und kommt vor Beendigung der Wahl persönlich ins Wahlvorstandsbüro oder an den Wahltagen in das Wahllokal und möchte direkt wählen. (Meinungsänderung, oder er hat gemerkt , das ihm ein Fehler bei dem Ausfüllen der Wahlunterlagen unterlaufen ist) Bin ich als Wahlvorstand verpflichtet dem Wähler seine bereits eingegangenen Briefwahlunterlagen auszuhändigen, und was ist dabei zu beachten? (Untermauerung durch Gesetz oder Gerichtsurteile wären erwünscht)
Community-Antworten (13)
25.04.2006 um 15:22 Uhr
Nein, der Wähler bekommt seine Unterlagen nicht zurück. Geht auch nicht, denn bis unmittelbar vor Abschluss der Wahl, wenn die Briefwahlunterlagen geöffnet, die Stimmabgabe vermerkt wird und die Stimmzettelumschläge in die Urne kommen, dürfte es schwer sein, dem Wähler seinen (bis dahin noch verschlossenen) Umschlag zuzuordnen.
25.04.2006 um 15:26 Uhr
Hallo reichi502, die bereits eingesandten Briefwahlunterlagen würde ich nicht wieder herausgeben. Der Wähler kann aber ohne weiteres an der Urnenwahl teilnehmen, somit ist die persönliche Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt und die Briefwahlunterlagen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
itting 22 Aufl., §26 RN 5 Hat ein AN seine Stimme bereits persönlich abgegeben, so darf ein durch Briefwahl desselben AN übersandter Wahlumschlag nicht in die Wahlurne geworfen werden, sondern ist mit einem Vermerk über die bereits erfolgte Stimmabgabe zu den Wahlakten zu nehmen.
Gruß Fayence
25.04.2006 um 15:28 Uhr
"Geht auch nicht, denn bis unmittelbar vor Abschluss der Wahl, wenn die Briefwahlunterlagen geöffnet, die Stimmabgabe vermerkt wird und die Stimmzettelumschläge in die Urne kommen, dürfte es schwer sein, dem Wähler seinen (bis dahin noch verschlossenen) Umschlag zuzuordnen."
Dürfte hier denn nicht der Anscheinsbeweis ausreichen dass der Freiumschlag der den Absender dieses Wählers trägt auch die Stimme dieses Wählers enthält?
25.04.2006 um 15:28 Uhr
Er darf auch persölich seine stimme abgeben.(Fitting §24 rn16,22.auflage)
Die Briefwahlunterlagen bleiben bei dem WV,dieser kann ja anhand der schriftlichen Bestätigung feststellen,wem die Unterlagen zuzuordnen sind.
25.04.2006 um 16:05 Uhr
@ E. Pü 25194
Unsere Briefwähler schreiben keinen Absender drauf! ;-)
Und wir verschicken nur Blankoumschläge als Briefwahlunterlagen.
Also, ihr solltet ruhig Fayence glauben schenken.
25.04.2006 um 17:13 Uhr
Frank B.,
wenn man die Wahlordnung ignoriert ...
25.04.2006 um 17:19 Uhr
Ramses II, falls ich gemeint war... habe nichts ignoriert...
Gruß Fayence
25.04.2006 um 19:22 Uhr
Fayence,
heißt Du "Frank B."?
25.04.2006 um 20:25 Uhr
Ramses II, ich wäre untröstlich gewesen, wenn Du Frank B. mit Deinen Worten hättest sagen wollen, daß er mir keinen Glauben schenken soll.
Und bei "Glaubensfragen" hake ich gerne einmal nach! So besser?
Gruß Fayence
25.04.2006 um 21:24 Uhr
Hallo Fayence
deine Antwort hat bei uns im WV den Durchbruch gebracht. Laufen jetzt wieder auf einer Linie. Auch ein Anruf bei einem Experten dieses Forums brachte das gleiche Ergebnis.
nochmal Danke
Reichi502
26.04.2006 um 01:09 Uhr
Oops, heute hat jemand mit mir telefoniert? Staun!
Fayence,
es ging mir darum dass Frank B. mit den nicht personalisierten Rückumschlägen gegen die Wahlordnung verstößt und die Wahl anfechtbar wird.
26.04.2006 um 01:45 Uhr
@ Reichi502 Gern geschehn!
@ Ramses II Da kannst Du mal sehn, wohin das Zeitalter der drahtlosen Kommunikation führt! Unerklärlich ist mir jetzt nur noch, warum ich mir nach 17.22 Uhr so sicher war, daß die nicht personalisierten Rückumschläge gemeint waren. ;-)
26.04.2006 um 01:55 Uhr
"Unerklärlich ist mir jetzt nur noch, warum ich mir nach 17.22 Uhr so sicher war, daß die nicht personalisierten Rückumschläge gemeint waren."
Da kannst Du mal sehn, wohin das Zeitalter der drahtlosen Kommunikation führt!
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