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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebratsgründung bei privatem Edeka-Kaufmann mit mehreren Märkten

W
Wolfpac
Feb 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin bei einem privaten Edeka Kaufmann angestellt. Die Unternehmungsführung besteht aus 6 Familienangehörigen. Insgesamt besteht unser Unternehmen aus 4 Märkten in 4 verschiedenen Städten. Die 3 anderen Märkte sind von meinem Standort 10,16 und 32 Kilometer entfernt. In diesen 3 anderen Märkten von uns arbeitet jeweils ein Familienmitglied der Unternehmensführung täglich aktiv mit und ist natürlich der jeweilgen Marktleitung übergestellt. Mein Markt ist derzeit der einzige, in dem keiner der Chefs täglich anwesend ist.

Einen BR gab es bisher noch nie im Unternehmen

Eine Kollegin und ich würden gerne einen BR für unseren Markt gründen. Meine Frage ist nun ob wir einen Betriebsrat nur für unseren Standort gründen könnten oder ob wir zwingend EINEN für alle 4 Märkte gründen müssten.

Mein Markt besteht aus 29 festangestellten Mitarbeitern und ca.20 Aushilfen. Die Anzahl der Aushilfen variiert ständig nach oben und unten.

Über die Mitarbeiterzahl der 3 anderen Standorte kann ich keine Aussage treffen, da wir mit denen überhaupt nichts zu tun haben und auch keinen von den anderen kennen. Wird aber im großen und ganzen ähnlich sein.

Bin für jede Antwort dankbar

2.50604

Community-Antworten (4)

E
Ernsthaft

10.12.2017 um 13:03 Uhr

Dieses ist jetzt so eine Geschichte, wo dir hier wohl nicht so viele werden weiterhelfen können. Natürlich könnte man dir jetzt die hier anzuwendenden Normen aufzählen und den ein oder anderen Tip geben.

Ob es dann aber auch wirklich zutrifft, hängt doch stark von der Kenntnis ab, welche Gesellschaftsstruktur hier bei der Privatisierung (Ausgliederung) gewählt wurde. Neben Einzel GmbHs, übergeordneter Kommanditgesellschaft, oder beides im Verbund, könnte auch eine Konzernstruktur vorliegen. Darüber hinaus bestehen noch weitere genossenschaftliche Möglichkeiten, hier etwas div. Zugriffen entziehend zu verpacken.

Dafür, dass ihr euch diese gerade bei der Edeka antun wollt, wo Verdi jetzt schon seit Jahren recht erfolglos agiert, habt ihr meine höchstmögliche Hochachtung.

Denn, wo Edeka draufsteht, sollte eigentlich auch Edeka drin sein. Schließlich ist diese es, die Einkaufspreise und Rahmenöffnungszeiten bestimmt. Überwiegend auch die Personalabrechnungen, Werbung und vieles mehr übernimmt. Außerdem gehören Ihr auch heute noch die meisten Gebäude. Die Sie dann auch an die vermeintlich Selbstständigen zu natürlich Hausgemachten Bedingungen vermietet. Dass sie über ihre hauseigene Edekabank in nahezu alle Märkte investieren und auch dadurch immer einen Einfluss auf ausgelagerte Märkte hat, ist ein weiterer Punkt, der einen hier aktiven BR nicht immer gut schlafen lassen dürfte.

Wer es hier wirklich versucht einen BR und sei es nur ein örtlicher (mit mehr würde ich es hier auch gar nicht erst versuchen, es sei denn, ich wollte frühzeitig das Fliegen lernen), zu installieren, sollte sich nicht nur warm anziehen, sondern auch ein sehr dickes Fell haben und nebenbei auch noch relativ schmerzfrei sein.

Sorry, ich will es jetzt wirklich nicht madigmachen, aber Hochachtung denen, die sich diesem annehmen und es auch bis zum ev. Bitteren ende durchhalten.

H
hansimglueck

10.12.2017 um 16:51 Uhr

Weil du nicht weißt, was alles auf dich zukommen kann, solltest du dich an die Gewerkschaft wenden, die euch behilflich sein kann.

B
basilica

10.12.2017 um 21:34 Uhr

Ich würde dem Tip von Ernsthaft folgen und erst einmal nur für Euren Markt einen BR wählen. Nach dem Kommentar von Fitting zum BetrVG (§ 19 Rn 22) ist die versehentliche und nicht allzu offensichtliche Verkennung des Betriebsbegriffes nur ein Anfechtungsgrund, macht die Wahl also nicht nichtig. Wenn also zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses keiner beim Arbeitsgericht gemeckert hat, habt Ihr Euren BR in trockenen Tüchern.

Kleiner Überblick über die Regeln, wann jeweils ein eigener BR zu wählen ist: http://www.dgb.de/themen/++co++mediapool-539d32ead94d55092303d268acc9215c#page=2

Dort heißt es auch:

"Wird bei einer Betriebsratswahl irrtu ̈mlich ein selbsta ̈ndi- ger Betriebsteil i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenom- men und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbe- trieb ein Betriebsrat gewa ̈hlt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem fu ̈r den ganzen Betrieb zusta ̈ndig."

B
BRHamburg

11.12.2017 um 07:36 Uhr

EDEKA gehört zu den Unternehmen die sehr stark gegen Betriebsräte und ihre Mitglieder vorgehen. Sie bewegen sich dabei an der Grenze der Gesetze und schrecken vor Mobbing nicht zurück. Als Betriebsrat braucht man überall ein dickes Fell. Bei EDEKA sollte man zusätzlich noch einen feuerfesten Anzug und eine Ritterrüstung tragen. Ich persönlich würde es nicht machen.

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