Erstellt am 25.04.2006 um 10:30 Uhr von packer
soso,
was sagt denn eure geschäftsordnung dazu?
habt ihr keine, dann beschließt ihr eine... da könnt ihr das regeln mit vorheriger diskussion und abstimmung. hier kann ich da wirklich nicht viel mehr zu sagen, da eure strukturen mir nicht bekannt sind...
gruß,
packer
Erstellt am 25.04.2006 um 10:35 Uhr von Frank B.
Da wird sich der Arbeitgeber aber freuen, wenn selbst im BR die Meinung auftritt, das freigestellte Mitglied hat sonst nichts zu tun. Warum habt ihr das Mitglied denn freigestellt, wenn es bei euch nichts zu tun gibt? Man kann ja auch auf seine Freistellung verzichten. ;-)
Erstellt am 25.04.2006 um 10:46 Uhr von Schilla63
Ja das frag ich michj auch aber das ist weil der meister wahrscheinlich so wenig zutun hat das er von sich auf andere schließt.