Erstellt am 25.04.2006 um 08:37 Uhr von viktor
Ja, sie genießt den K-Schutz des § 15 KSchG, der auch Wahlbewerber vor betriebsbedingten K. schützt.
Erstellt am 25.04.2006 um 09:14 Uhr von Mona-Lisa
Guten Morgen Romeo,
Als Wahlbewerber nicht nur bei "betriebsbedingten" Kündigungen!
Sollte sie gewählt werden, ist sie für die nächsten 4 Jahre (im Normalfall) sowieso aus dem Thema Kündigung raus.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 25.04.2006 um 09:48 Uhr von Fayence
Der Kündigungsschutz gem. §15 KschG greift aber erst ab offizieller Einleitung der BR-Wahl, also mit Bekanntgabe bzw. Aushang Wahlausschreiben.