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Nachrücker im BR

S
sittingbull
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe noch mal eine Frage. Ein Mitglied des alten Gremiums hat sich sehr intensiv mit dem BEM beschäftigt. Wir haben eine Betriebsvereinbarung erstellt die wir momentan gerade mit der Geschäftsführung am verhandeln sind. Da unsere Geschäftsführung in USA sitzt und wir nur per E-Mail miteinander verkehren dauert die Verhandlung über diese Betriebsvereinbarung ziemlich lange. Zwischenzeitlich hatten wir Betriebsratswahl. Das Mitglied welches sich sehr engagiert hat und auch das meiste Wissen hat wurde leider nur noch als Nachrückerin gewählt. Kann die Kollegin jetzt die Verhandlungen noch zu Ende führen oder muss Sie die Verantwortung komplett abgeben?

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Community-Antworten (7)

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celestro

04.06.2018 um 16:53 Uhr

Rein rechtlich muß Sie die Verhandlungen abgeben.

S
sittingbull

04.06.2018 um 16:55 Uhr

Das hab ich mir auch gedacht. ich hoffe halt immer noch, dass Sie als Nachrücker das Ding noch fertig machen kann :-(

C
celestro

04.06.2018 um 16:57 Uhr

Der neue BR muß das Ding absegnen. Wenn also die Person die Verhandlungen zuende führt (mit Segen vom AG und dem BR), dann sehe ich hier auch kein Problem, sofern der neue BR das Ding dann eben per Beschluss legitimiert.

P
Pjöööng

04.06.2018 um 16:58 Uhr

§ 27 (2) BetrVG 2ter Satz gilt bei Euch nicht?

S
sittingbull

04.06.2018 um 17:42 Uhr

Nein Pjöööng greift leider nicht wir sind nur 5 :-(

P
Pjöööng

04.06.2018 um 18:30 Uhr

Ich wollte eigentlich darauf hinaus dass Ihr die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen gar nicht delegieren könnt.

C
celestro

05.06.2018 um 00:44 Uhr

"Ich wollte eigentlich darauf hinaus dass Ihr die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen gar nicht delegieren könnt."

Können kann man alles ... dürfen vielleicht nicht ...

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