Erstellt am 25.04.2006 um 22:46 Uhr von Susanne
ja Abteilungsleiter, Teamleiter Vorarbeiter Sie alle dürfen sich als BR wählen lassen
Bevor man sich aufstellen läßt sollte man sich das aber vorher genau überlegt haben. Und dann gibt es ja noch die die wählen und Ihm das zutrauen oder eben nicht.
Erstellt am 25.04.2006 um 22:57 Uhr von Ramses II
Fred,
sag bloß, Du musst keine Anweisungen der Geschäftsleitung umsetzen?
Erstellt am 25.04.2006 um 23:20 Uhr von ISAAK
Ramses II
auf welcher Seite stehst Du ?
Fred
Nach § 5(3) Ziff.3 BetrVG zu den „Leitenden Angestellten“ !
Dazu gibt es ein Urteil des Bundes-Arbeits-Gerichts (BAG) v.8.2.77 AP No. 16.
(Fitting 22.Aufl. RN 413 >“Leiter einer Betriebsabteilung, der nicht nur arbeitstechnische Weisungen erteilt“< )
In ihrer Funktion u. Stellung im Betrieb erfüllen sie die Voraussetzungen, die sie in Ihrer Aufgabenstellung als Mitträger der unternehmerischen Funktion zur Unternehmensleitung ausweisen.
Sie stehen damit in einem nicht zu übersehenden, funktionalen Interessen-Gegensatz zu den übrigen Arbeitnehmern.
(Er muß keine Prokura haben, oder Leute einstellen oder Schweinegeld verdienen; Einzelgespräche führen reicht m.E. schon aus.)
Gruss ISAAK
Erstellt am 25.04.2006 um 23:34 Uhr von Ramses II
ISAAK,
im Moment sitze ich!
Inwieweit ist die Beurteilung juristischer Sachverhalte davon abhängig, auf welcher Seite man steht?
Und Du, mein "lieber" ISAAK stehst definitiv auf der falschen Seite wenn Du Arbeitnehmern rechtswidrig das Wahlrecht aberkennen willst!
"Er muß keine Prokura haben, oder Leute einstellen oder Schweinegeld verdienen; Einzelgespräche führen reicht m.E. schon aus."
Das sieht das Gesetz aber anders!
Erstellt am 25.04.2006 um 23:34 Uhr von Susanne
Hallo Isaak
Meinst das Gehalt alleine ist das was zählt? Es gibt Vorgesetzte die sind besser wie ein BR. Mein Chef z.B. Und unser BR ist der Satan persönlich.Arbeitet mit der Geschäftsleitung zusammen , gibt kaum Infos und mobbt Kollegen ,wir sollen auf alles verzichten und trotz alle dem wird die Hälfte der Belegschaft entlassen und der BR wird dreister
und das ist besser?
Erstellt am 26.04.2006 um 00:09 Uhr von ISAAK
Ramses II
Das mit der Seite sollte nur eine kleine provokative Einleitung sein, nicht ernst gemeint.
... wenn Du Arbeitnehmern rechtswidrig das Wahlrecht aberkennen willst!
Das BAG hat in seinem Urteil das Wahlrecht rechtswidrig aberkannt ?????
"Er muß keine Prokura haben, oder Leute einstellen oder Schweinegeld verdienen...." das sind doch nur Einzelindizien, die LAs gerne für sich abstreiten.
Ich weiß sehr wohl, dass es keine klare Grenze gibt, sondern dass die Grauzone durchaus sogar ziemlich breit ist.
Sollte nur eine Hilfe für
Fred
sein, seinen Einzelfall mal in dieser Richtung zu durchleuchten.
@Susanne
was Du schilderst, klingt mir so in den Ohren, als benähmen sich Eure BRM wie ferngesteuerte GF-Schläfer, bzw. wie ich es mir vorstelle, wenn LAs in den BR kommen.
Erstellt am 26.04.2006 um 12:25 Uhr von musi
Hallo zusammen
nicht alle die meinen sie sind leitende Angestellte sind dies auch, sie leiden vieleicht manchmal aber mehr nicht!
Eines der wichtigsten Kriterien zur Beurteilung ob jemand leitender Angestellter ist, wird daran festgemacht ob er selbstständig einstellen oder entlassen kann und frei in seinen Entscheidungen sein kann. Selbst Chefärzte eines Krankenhauses sind keine leitenden Angestellten, unser Haus hat hier selbst mittels BR erfolgreich geklagt und so können unsere Chefärzte nun auch an den BR Wahlen teilnehmen!