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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss die Niederlegung des Betriebsratmandates schriftlich erfolgen?

D
doedel
Jan 2018 bearbeitet

Muss eine Niederlegung in schriftlicher Form erfolgen oder langt eine mündliche Aussage?

3.095010

Community-Antworten (10)

W
w-j-l

24.04.2006 um 16:15 Uhr

Das genügt im Prinzip mündlich. Schriftlich ist aber besser, wegen der Möglichkeit der Beweisführung für beide Seiten.

M
Mona-Lisa

24.04.2006 um 16:20 Uhr

hallo doedel, Amtsniederlegungen sollten immer schriftlich gemacht werden! Gruss Mona-Lisa

R
Rollie

24.04.2006 um 16:23 Uhr

Was meines erachtens nicht heißen muß, das sie vom Niederlegenden schriftlich gemacht werden muß.

Ich denke, das es ausreicht, wenn das BR-Mitglied, welches ausscheiden möchte, dieses in der Sitzung mündlich kundtun kann, und dieses dann schriftlich im Protokoll festgehalten wird.

W
w-j-l

24.04.2006 um 16:32 Uhr

Damit entsteht auch eine "schriftlich geäußerte Niederlegung"

R
Rollie

24.04.2006 um 16:42 Uhr

Sicher, aber sie muß nicht schriftlich vom Niederlegenden erfolgen.

M
Mona-Lisa

24.04.2006 um 17:19 Uhr

@Rollie, das ist doch Haarspalterei! Vorgeschrieben ist zwar keine schriftliche Niederlegung, aber für alle Beteiligten sicherer! Gruss Mona-Lisa

F
Fayence

24.04.2006 um 17:41 Uhr

Hallo Zusammen!

Fitting, 22. Aufl., §24 RN 9ff Amtniederlegung ist die freiwillige Aufgabe des Amtes des BR-Mitgliedes.

Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Es genügt die mündliche Erklärung gegenüber allen Mitgl. des BR (z.B. in einer BR-Sitzung) oder seinem Vors..

Die Amtniederlegung bewirkt die Beendigung der Mitgliedschaft im Zeitpunkt ihrer Erklärung, bei schriftl. Erklärung mit dem Zugang des Schreibens an den Empfänger, es sei denn, dass der Erklärende selbst einen anderen Zeitpunkt festsetzt.

Die Erklärung kann nicht zurückgenommen werden.

Gruß Fayence

@ w-j-l Aus der mündlichen Willenserklärung eines BR-Mitgliedes kann durch einen entsprechenden Protokollvermerk wohl kaum eine "schriftlich geäußerte Niederlegung" entstehen!

W
w-j-l

24.04.2006 um 18:13 Uhr

@Fayence, verzeih mein Ungenauigkeit, Gnädigste. Ich meinte tatsächlich, dass dadurch Schriftlichkeit entsteht.

... und, hast Du schon Dein "Geburtstagsexemplar" angefordert.

F
Fayence

24.04.2006 um 21:35 Uhr

@ w-j-l

Willst Du Dich jetzt doch von Deinem Krug rosé trennen? Mein Geburtstag war zwar vor ein paar Wochen, aber ein solch guter Tropfen kommt immer zur rechten Zeit! :-)

W
w-j-l

25.04.2006 um 19:21 Uhr

Ich meinte etwas anderes, dies Forum betreffend.

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