Erstellt am 24.04.2006 um 13:35 Uhr von Mona-Lisa
einfache Mehrheit genügt! § 26 Rd. 14 und 15 BetrVG Fitting trotzdem genau durchlesen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 24.04.2006 um 14:46 Uhr von w-j-l
Vielleicht sollten wir mal die Begrifflichkeit abstimmen.
Für mich ist (siehe Kommentar zu §33, Fitting, RN 33ff)
- die einfache Mehrheit = die Mehrheit der Abstimmenden des beschlussfähigen BR
- die absolute Mehrheit = die Mehrheit bzgl. der Mitgliederzahl des gesamten BR (egal wie viele anwesend sind), und
- bei Wahlen die relative Mehrheit = die meisten Stimmen
und bei der Wahl des BRV genügt die relative Mehrheit, es sei denn, der BR hat für den 1. Wahlgang etwas anderes beschlossen.
Das bedeutet, selbst wenn nur ein Kandidat antritt, und der bekommt nur eine Stimme, dann ist er gewählt.