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Kündigung Betriebsausschuss Mitglied - einfache Mehrheit oder ist die 75% Mehrheit erforderlich?

N
Nele
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitglied im Betriebsausschuss soll abgewählt werden, da unser BRV nicht mehr mit diesem BR-Mitglied zusammenarbeiten möchte. Nun meine Frage: Reicht dafür die einfache Mehrheit oder ist die 75% Mehrheit erforderlich. Es gibt 5 Mitglieder im Betriebsausschuss (BRV + STellv. + 3). Bei unserer BR Wahl 2006 hatten wir eine Persönlichkeitswahl. Für den Betriebsausschuss gab es 4 Bewerber, von denen die 3 mit der höchsten Stimmzahl gewählt wurden. Wir sind ein 11er Gremium

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

22.04.2007 um 00:48 Uhr

@Nele, ...und das 11er Gremium kann jederzeit ein Ausschussmitglied abberufen.

Wenn ihr den Betriebsausschuss in Verhältniswahl gewählt habt, dann braucht ihr bei der "....Abwahl eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder des BR...."

§ 27 BetrVG Rd. Nr. 16 DKK

P
Peanuts

22.04.2007 um 11:56 Uhr

... da unser BRV nicht mehr mit diesem BR-Mitglied zusammenarbeiten möchte.

Ist doch eine sehr gute Voraussetzung für eine Abwahl... EINER will nicht mehr und schon wird das Gremium aktiv!

Nun meine Frage: Reicht dafür die einfache Mehrheit...

Da Euer BA per Mehrheitswahl gewählt wurde, reicht die einfache Mehrheit!

L
Lotte

22.04.2007 um 13:18 Uhr

Nele, nur noch zur Sicherheit: Hoffe, dass klar ist, dass der BR, nicht der BA für die Abwahl zuständig ist?

peanuts, wünsche Dir einen schönen Sonntag ;-)

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