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Gemeinsamer Wahlvorschlag

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nicoline
Jan 2021 bearbeitet

Guten Morgen, folgende Situation: neu gewählter BR, 17 BRM, 3 Listen. Wenn man sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für irgendeine weitere Wahl einigen möchte, was genau bedeutet das? Einem gemeinsamen Wahlvorschlag müssen alle 17 BRM zustimmen oder mindestens 9 oder wieviel??????? Ich kann dazu nichts finden. Vorab, für mich würde gemeinsam bedeuten alle müssen zustimmen.

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Community-Antworten (13)

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celestro

04.06.2018 um 11:44 Uhr

Nein, alle müssen sich nicht einigen. Nur alle, die auf dem Wahlvorschlag kandidieren wollen. Sofern sich alle Kandidaten auf einen Vorschlag schreiben, gibt es halt nur den einen. Das können je nachdem, was man da wählen will / muß auch vielleicht nur 5 Personen sein.

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Pjöööng

04.06.2018 um 12:57 Uhr

Ich verstehe nicht was mit "irgendeine weitere Wahl" gemeint ist. Geht es um interne Wahlen (BRV, Stellv., GBR, Freistellungen ...) oder um die BR-Wahlen in 2022? Oder um etwas ganz anderes?

C
celestro

04.06.2018 um 13:12 Uhr

ich habe es auf interne Wahlen bezogen. also Ausschüsse, Freistellungen etc. .... wobei die Antwort ja auch auf die Wahlen 2022 passen würde. :-DDD

C
Catweazle

04.06.2018 um 17:02 Uhr

Es kommt allein auf die Anzahl der Wahlvorschläge an. Der BR kann Vorschläge nicht per Beschluss zu einer Liste zusammenführen.

N
nicoline

06.06.2018 um 23:41 Uhr

Guten Abend, sorry, hatte nicht eher Zeit mich zu melden. Erstmal danke für die Antworten. Pjöööng Nochmal sorry, dass ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe ? ich meinte weitere interne Wahlen, nach der BR Wahl. celestro na, irgendwie muss es ja doch einstimmig sein, auch, wenn es sich nicht um eine Abstimmung bzw.. einen Beschluß handelt.. Der BRV fragt: Können wir uns auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag einigen? Alle 17 sind einverstanden, alle 3 Listen schreiben ihre Kandidaten auf den Wahlvorschlag, alle 17 verteilen ihre Kreuze, alles gut

Sagt nur einer nein, ich mache eine eigene Liste ... eigentlich blöde Frage von mir, fiel mir aber zu spät ein, ist einfach zu warm hier.

C
celestro

07.06.2018 um 00:57 Uhr

"na, irgendwie muss es ja doch einstimmig sein, auch, wenn es sich nicht um eine Abstimmung bzw.. einen Beschluß handelt.."

Nicht wirklich ! Wenn für den Betriebsausschuss von 17 Leuten nur 9 kandidieren, dann müssen nur diese 9 Personen sich einig sein, daß es nur einen Wahlvorschlag gibt. Die anderen 8 haben dabei dann nichts zu melden.

N
nicoline

07.06.2018 um 09:42 Uhr

"Gemeinsamer Wahlvorschlag" bedeutet, dass es nur einen gibt und es somit zur Mehrheitswahl kommt. Die 9 können sich noch so einig sein, auf einem Wahlvorschlag gemeinsam zu kandidieren, wenn das von dem Rest einem nicht passt, kann er einen eigenen Wahlvorschlag machen und insofern könnten die anderen 8 schon noch etwas zu melden haben.

C
celestro

07.06.2018 um 11:31 Uhr

Du hast zwar nicht völlig unrecht, aber wie soll das in der Praxis bitte aussehen ? Wenn 9 Personen kandidieren wollen und Person 10 nicht, woher soll Person 10 dann einen Wahlvorschlag nehmen ? Person 10 kann hier genauso wenig wie bei bei der BR-Wahl einfach ein paar Namen aufschreiben und das dann als Wahlvorschlag angeben.

P
Pjöööng

07.06.2018 um 13:27 Uhr

Wenn "Person 10" dieses Vorgehen behindern will, dann kann er schon "einfach einen Namen aufschreiben und das dann als Wahlvorschlag angeben".

C
celestro

07.06.2018 um 13:29 Uhr

der dann hinfällig ist, wenn die Person auf diesem Wahlvorschlag gar nicht stehen will. Und dann ?

C
Catweazle

07.06.2018 um 13:59 Uhr

Er könnte einfach seinen eigenen Namen aufschreiben.

C
celestro

07.06.2018 um 14:42 Uhr

Jemand der nicht gewählt werden will ? Sinn ?

P
Pjöööng

07.06.2018 um 15:18 Uhr

Mehrheitswahl verhinder? Unruhe stiften? Seiner Frau abends erzählen können was für ein kritisches BRM er ist?

Motivationen gibt es wie Sand am Meer

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