Versetzung
Heute eine Frage bzgl. Versetzung.
Folgendes Problem.
In einer Einrichtung ist eine Kurzzeitpflege separat durch eine PDL geführt.Jetzt will man die PDL auf den Status Teamleiter/ Wohnbereichsleiter stellen und die Kurzi der PDL und Heimleitung unterstellen.
- Geht das so einfach und soll eine Kurzi nicht eine separate PDL haben?
- Ist das schon eine Strukturänderung und müsste da nicht der BR mit vom Plan vorab informiert werden? ( Anhörung zur Versetzung kommt sicherlich, die ist klar)
- Was ist für den MA zu beachten? (Gehalt ändert sich nicht, da beide Stellen gleich eingruppiert sind)
Kennt sich da jemand aus?
Allen schöne Woche!
Community-Antworten (1)
04.06.2018 um 15:16 Uhr
Einmal ist es eine Organisationsveränderung aus meiner Sicht, also § 106 BetrVG und damit Anhörungsrecht für den BR, wobei nach der Anhörung und Abwägung aller Argumente und Fakten der AG alleine entscheidet, dass kann er auch gegen euch machen. Bei der Versetzung seid ihr stärker im Boot, das läuft ja über den § 99 BetrVG aber inwieweit ihr dort widersprechen könnt/wollt ist ja auch klar geregelt im 99. Wenn sich durch die gleiche Eingruppierung Entgeltmässigfür den MA nichts ändert ist für denjenigen dennoch abzuklären, inwieweit sich etwas in seinem Verantwortungs- bzw. Kompetenzbereich ändert.
Gruß Galaxy
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