Schreibtisch aufräumen - darf der Arbeitgeber so etwas vorschreiben?
Hallöchen,
darf ein Arbeitgeber einem MA vorschreiben, wie sein Schreibtisch auszusehen hat ? Gibt es dazu ein Urteil ?
celine612
Community-Antworten (9)
24.04.2006 um 11:55 Uhr
Du meinst, ob er dir verbieten darf, überreifen Camembert in den Schubladen zu lagern? Oder dein Aquarium auf den Schreibtisch zu stellen? Oder ob er dir verbieten darf, die Urlaubsfotos vom FKK-Strand auf Fuerteventura im Silber-Rahmen dort aufzustellen? Schwierige Rechtsfrage! Ein Betriebsrat hätte u.U. ein Mitbestimmungsrecht, wenn es sich bei der Frage "Schreibtischordnung" um einen Sachverhalt handelt, der das Verhalten der Arbeitnehmer regelt. Es spricht aber aus meiner Sicht mehr dafür, dass es sich um eine Arbeitsanweisung bzw. Anweisung bezüglich der Arbeitsorganisation handelt. Dann könnte der Arbeitgeber durchaus darauf bestehen, dass du deine selbstgestrickte bonbonrosa-farbene Tastaturhülle wieder abninmmst und auch die Graffiti von der Schreibtischplatte entfernst. Ein Urteil ist mir jedoch nicht bekannt.
24.04.2006 um 12:06 Uhr
Aber wie sieht es mit einem Foto des Firmeninhabers als Poster aus?
Wenigstens wurde nicht gefragt, ob hier die Mitbestimmung im Sinne der Ordnung im Betrieb gefragt ist; oder wie es mit der freien persönlichen Entfaltung des Menschen am Arbeitsplatz aussieht.
Ich denke, wenn sich das Gesamterscheinungsbild wesendlich von dem anderer Schreibtische unterscheidet, sollte man den Worten des Chefs schon Beachtung schenken. Notfalls bleibt ja noch das Beschwerderecht beim Betriebsrat.
24.04.2006 um 12:13 Uhr
Nein, es geht darum, wo der Stift zu liegen hat und welche Unterlagen auf dem Schreibtisch liegen dürfen.
24.04.2006 um 12:23 Uhr
klingt víelleicht ein wenig provozierend, aber kann es sein, dass du einen "Mordsverhau" auf deinem Schreibtisch hast?
24.04.2006 um 12:26 Uhr
@ Mona-Lisa, lol ;-))))))
24.04.2006 um 16:21 Uhr
Ich denke, als Einzelfall könnte das über das Direktionsrecht abgedeckt sein.
Vielleicht hat der AG aber auch ein berechtigtes Interesse, sicherzustellen, das andere Mitarbeiter, die stellvertretend Arbeiten am Arbeitsplatz ausführen müssen, dieseauch ausüben können, ohne viel Zeit mit der Suche von Arbeitsmitteln aufwenden zu müssen.
24.04.2006 um 17:50 Uhr
Vor langer, langer Zeit hatte auch ich einmal eine derartig veranlagte Vorgesetzte!
Und wisst Ihr was? Ich habe mir keinen Ast dabei abgebrochen, meinen Schreibtisch nach deren Wünschen zu gestalten. Sie hatte ihren Frieden und ich meine Ruh!
Fayence
24.04.2006 um 22:30 Uhr
"darf ein Arbeitgeber einem MA vorschreiben, wie sein Schreibtisch auszusehen hat ? Gibt es dazu ein Urteil ?"
Selbstverständlich nicht! Der Arbeitgeber hat kein Einwirkungsrecht in die Privatsphäre des Arbeitnehmers.
Etwas anderes gilt für den Schreibtisch des Arbeitgebers den dieser dem Arbeitnehmer zur Verrichtung seiner Arbeit zur Verfügung stellt.
25.04.2006 um 01:08 Uhr
@Ramses II Absolut geniale Antwort...
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