Wir sind ein einköpfiger BR mit Stellvertreter.
Es soll nun unsere erste Betriebsversammlung stattfinden. Geleitet wird diese voraussichtlich vom Stellvertreter, da der BRV zu dem Zeitpunkt bereits im Mutterschutz ist.

Auf der Fortbildung wurde gesagt, dass der BR bestimmen kann, bis zu welchem Zeitpunkt der AG bei der Versammlung anwesend ist.
Für uns wäre es nur wichtig, weil ich am Ende ein Stimmungsbild der Mitarbeiter wollen und Themenvorschläge sammeln wollen. Einige werden dies nicht ansprechen, sollte der AG anwesend sein.

Mittlerweile hab ich versucht mich schlau zu lesen, aber meist finde ich nur, dass der AG komplett anwesend ist, also wir ihn quasi nicht zum Gehen auffordern können. Im BetrVG konnte ich dazu nichts explizites finden.
Die Aussage der Fortbildung verwirrt mich.
Ich wäre froh über eure Hilfe!