Ich bin seit 30 Jahren bei einem kirchlichen AG beschäftigt, und habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag von 30 Stunden wöchentlich.
Nach einer Beurlaubung bin ich nun wieder im Betrieb, wurde jedoch einer anderen Abteilung zugewiesen.
Ich habe erst jetzt (nach 4 Wochen) erfahren, dass ein Arbeitszeitkonto geführt werden soll und dort bei niedriger Auftragslage Minusstunden anfallen werden, die später nachgearbeitet werden müssen.
Mein “alter” Vertrag lautet auf 30 Wochenstunden, die ich auch bereit bin zu arbeiten. Ich bin jedoch nicht bereit, phasenweise Vollzeit zu arbeiten.
Eine Änderung zu meinem alten Vertrag habe ich bisher nicht erhalten.
Sind Minusstunden erlaubt?
Was kann ich tun?