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BR-Wahl 2018 berlin

O
ole963
Jan 2021 bearbeitet

Ein leitender Angestellter ( er hat Prokura )hat bei der BR-Wahl seine Stimme abgegeben. Ist die Wahl nun ungültig?

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

01.06.2018 um 13:14 Uhr

Wie sagt der Jurist ? Kommt darauf an ! Nur wenn dessen Stimme das Wahlergebnis beeinflusst hat. Genauer gesagt, wenn dessen Stimme zu einem anderen Wahlergebnis geführt hat.

W
wdliss

01.06.2018 um 13:51 Uhr

Nicht jeder Prokurist ist gleich Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. So steht dazu im Gesetzestext wörtlich: "(...) Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb (...) 2.Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist (...)" Ob das so gegeben war sollte der Wahlvorstand geprüft haben.

BB
Bloody Beginner

02.06.2018 um 23:30 Uhr

Stand denn der ppa auf der Wählerliste? Wenn ja, hat denn der Wahlvorstand diese nicht geprüft? Aber egal, stand er drauf, ist es ok. Schlimmer ist es wenn der ppa gar nicht auf der Wählerliste stand, wie konnte er dann wählen bzw. wer hat ihn wählen lassen?

C
celestro

03.06.2018 um 00:37 Uhr

"Aber egal, stand er drauf, ist es ok."

Da würde ich nochmal schwer drüber nachdenken.

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