Erstellt am 01.06.2018 um 11:14 Uhr von Challenger
Wie sagt der Jurist ? Kommt darauf an !
Nur wenn dessen Stimme das Wahlergebnis beeinflusst hat. Genauer gesagt, wenn dessen Stimme zu einem anderen Wahlergebnis geführt hat.
Erstellt am 01.06.2018 um 11:51 Uhr von wdliss
Nicht jeder Prokurist ist gleich Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. So steht dazu im Gesetzestext wörtlich:
"(...) Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb (...)
2.Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist (...)"
Ob das so gegeben war sollte der Wahlvorstand geprüft haben.
Erstellt am 02.06.2018 um 21:30 Uhr von Bloody Beginner
Stand denn der ppa auf der Wählerliste?
Wenn ja, hat denn der Wahlvorstand diese nicht geprüft? Aber egal, stand er drauf, ist es ok.
Schlimmer ist es wenn der ppa gar nicht auf der Wählerliste stand, wie konnte er dann wählen bzw. wer hat ihn wählen lassen?
Erstellt am 02.06.2018 um 22:37 Uhr von celestro
"Aber egal, stand er drauf, ist es ok."
Da würde ich nochmal schwer drüber nachdenken.