AG legt Gesprächstermin mit BR auf den lange anberaumten Termin der BR-Sitzung - Kann der AG bestimmen, daß an diesem Tag der BR nach Berlin soll?
Wir sind ein seit 1 1/2 Wochen neu gewählter und neu installierter Betriebsrat in einem Nahe Berlin gelegenen kleinen Unternehmen. Wir haben noch kein Seminar besucht, aber wollen dies tun vom 15.7 - 18.7. in Lübeck. In unserer ersten BR-Sitzung haben wir den Seminarbesuch beschlossen und auch, daß die nächste BR-Sitzung einen Tag vorher in Lübeck stattfinden soll, weil unsere BR-Mitglieder Anreise nach Lübeck zwischen 6,5 h (700 km) und 4,5 h (460 km) haben. Zielsetzung: Seminarvorbereitung, ausgeruht ins Seminar. Der AG wurde über den Entsendebeschluß informiert und über die BR-Sitzung am 14.7. in Lübeck. Der AG ist auch darüber informiert, daß wir bei Gesprächen dem AG gegenüber als kompetenter Gesprächspartner auftreten wollen.
Der AG läd den BR nun nach Berlin zu Gesprächen am 14.7. 11:30 Uhr ein. Fahrzeit auch hier etwa 6,5 h - 5 h.
Frage 1: Kann der AG bestimmen, daß an diesem Tag der BR nach Berlin soll?
Die angesetzte BR-Sitzung ist dann in Lübeck nicht möglich. Wenn die BR-Sitzung in Berlin stattfinden würde (was ja auch ohne die Teilnahme an dem Seminar durchaus möglich wäre), müßten die BR mitglieder nochmals 350 km (4 h) fahren. Es kämen also Gesamtkilometer von z.t. über 1000 km zu stande und reine Fahrtzeiten von ca 11 h.
Frage 2: Ist das zumutbar?
Frage 3: Hat jemand Argumente gegenüber dem AG?
Wir möchten gegenüber dem AG auch nicht als Gesprächsverweigerer gelten, sehen aber zuerst einmal unsere Kompetenzerlangung durch das Seminar als extrem wichtig.
Vielen Dank
Community-Antworten (10)
05.07.2008 um 16:03 Uhr
Termine zu Gesprächen AG mit BR sind Sache von Absprache. Ich würde dem AG einen Ersatztermin vorschlagen. Allerdings bin ich mir mit dem Sitzungstermin und Ort außerhalb der Arbeitszeit und des Betriebs nicht sicher, ob Ihr das so machen könnt. Wozu braucht Ihr eine Sitzung als Seminarvorbereitung? Im Übrigen ein Tipp von mir: nie gesamter BR zu Gesprächen mit GL. Sonst seid Ihr in Gefahr, zu schnell auf abstimmungspflichtige Themen festgenagelt zu werden. Die Anwesenheit von GF bei BR-Sitzungen ist eine absolute Ausnahme und erfordert einen Beschluß des BR die GF einzuladen und zwar zu einem von der GF gewünschten TOP. Und danach geht der GF wieder. Also könntet ihr jetzt nur reagieren, indem Ihr eine weitere Sitzung anberaumt, mit Beschlußfassung und dann eine Delegation von 2-3 Leuten zum Termin am 14.7. schickt oder einen neuen Termin aushandelt. Viel Erfolg Hexelein
05.07.2008 um 17:26 Uhr
@ orkjaeger, vorrausgesetzt es handelt sich hier um ein Monatsgespräch nach §74 BetrVG. Ersatzterminvorschlag... und für die Zukunft, macht der BR das Terminmanagement...Die Gegenargumente hast du doch schon treffend selbst benannt.
@Hexelein, ....Im Übrigen ein Tipp von mir: nie gesamter BR zu Gesprächen mit GL. .... Du würdest mir also die Teilnahme am Monatsgespräch verbieten? Dann hätten wir aber ein Problem, wir zwei!
05.07.2008 um 17:50 Uhr
Termine hat man abzustimmen und sind nicht einseitig festzulegen. Die GL würde sich sicher auch bedanken wenn ihr über deren Terminkalender verfügt.
Nur eine andere Sache: Was soll diese seltsame BR Sitzung in Lübeck? "Zielsetzung: Seminarvorbereitung, ausgeruht ins Seminar" Was sind denn das für Argumente?Seminarvorbereitung? Was macht ihr denn da schönes? ausgeruht ins Seminar? Das ist sicher keine notwendige Betriebsratsarbeit!
Wenn ihr zu einem Seminar fahrt dann einfach entsprechend anreisen. Zum munteren Einschwingen mit BR-sitzung gibt es da sicher keinen Grund. Aber das lernt ihr dann vielleicht bei eurem ersten Seminar. Viel Spass dabei
05.07.2008 um 17:57 Uhr
Ahoi paula, "zum muntere Eins(ch)wingen"... na sag mal... grübel .-)
05.07.2008 um 18:08 Uhr
@paula, wir haben nicht vor aus der BR-Sitzung eine High Life Veranstaltung in Lübeck zu machen. Wir haben als Neulinge eine ganze Menge zu Diskutieren und zu beschließen (Geschäftsordnung o.ä.). Einige BRM haben eine Anfahrt von 700 km, die anderen fast 500 km. Eine Anreise hat (so bis jetzt üblich) immer mit dem PKW zu erfolgen. Wir BRM leben im Rheinland, Oberpfalz und Dresden.
@Hexilein Hab ja keine Ahnung, aber kann der AG uns (bei beschlußfähiger Anzahl) zu Beschlüssen zwingen?
05.07.2008 um 18:15 Uhr
@orkjaeger Eine GO ist bei drei BR's sowas von überflüssig...
05.07.2008 um 18:20 Uhr
@orkjaeger, nein kann er nicht! Manche GL hätten es zwar gerne. Google mal Beschlussfassung. Und einen Krush Varrok brauchst du auch nicht!
06.07.2008 um 00:02 Uhr
Lasst mich mal spekulieren: Die Anreise zum Seminar ist für die BRM am Vortag nötig, weil es sonst zu knapp wird. (?) Wenn sie denn schon versammelt sind, machen sie dort auch gleich eine reguläre Sitzung. Würden sie diese an einem anderen Tag im Betrieb machen, so müssten die BRM aus den Außenstandorten zusätzlich anreisen. Mit der Sitzung vor dem Seminar erspart man dem Betrieb einmal die Reisekosten und den BRM den Reisestress.
Wenn diese Annahme so zutrifft, würde ich es irgendwie verstehen, Sitzung und Seminar zu verbinden. Haben wir in ähnlichen Fällen auch schon gemacht.
Im Hinblick auf den Kostenaufwand würde ich dem AG vorschlagen, den Termin auf einen günstigeren Termin zu verlegen.
Es wurde schon gesagt: die Termine BR und AG sollten möglichst einvernehmlich vereinbart werden. Will Euer Arbeitgeber gleich mal testen, was er mit dem neuen BR machen kann?
06.07.2008 um 13:29 Uhr
@Pirat Von Verbieten hab ich nichts geschrieben. We kommst du drauf? Das war ein Tipp und wir machens einvernehmlich so und rotieren bei der teilnahme . Grund: der GF kann hinterher nicht behaupten, wir hätten was abgenickt, worüber wir im BR noch diskutieren müssen. @orkjäger Nein zwingen kann er euch nicht. Im übrigen s.o. Du schreibst, ihr seid neu und auch über hunderte von km , also hatte ich noch nen Tipp gratis drangehängt.
06.07.2008 um 21:25 Uhr
@Hexelein Beschlüsse im BR würde ich grundsätzlich NIE in Anwesenheit des Arbeitgebers fassen. Er trägt was vor, beantwortet vielleicht Rückfragen und dann tschüs! Ergebnisse der Beschlüsse kriegt der Arbeitgeber dann schriftlich mitgeteilt, es sei denn, der BR lässt die Frist verstreichen und äußert sich nicht. Da kann er behaupten was er will; maßgebend ist, was er schriftlich vom BR hat.
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