Erstellt am 01.06.2018 um 04:37 Uhr von BRHamburg
Ob ihr ihm helfen könnt, kannst nur du beantworten. Da kommt es auf die Stärke des Gremiums an. Eine Rückstufung ist nur über eine Änderungskündigung möglich. Hier müsste der AG eine Anhörung an den BR stellen. Kommt es dann zur Kündigung muss der Kollege in der gesetzlichen Frist der Kündigung bei Gericht wiedersprechen. Dann entscheidet das Gericht ob die Kündigung rechtens war.
Erstellt am 01.06.2018 um 07:19 Uhr von kratzbürste
Wie konnte es am BR vorbei geschehen, dass der Kollege runtergestuft wurde?
Wurdet ihr gar nicht angehört? (... dann § 101 BetrVG anwenden).
Außerdem solltet ihr mit dem AG ins Gespräch kommen, in dem ihr eure Mitbestimmung bei Betriebsbußen geltend macht.
Erstellt am 01.06.2018 um 09:00 Uhr von Pickel
" Eine Rückstufung ist nur über eine Änderungskündigung möglich" wie kommst du auf den Quark?
Erstellt am 01.06.2018 um 09:10 Uhr von BRHamburg
Weil Verträge ( Arbeitsvertrag) nicht einseitig geändert werden können. Wenn du anderer Meinung bist kannst du ja sicher die entsprechenden § hier nennen.
Erstellt am 01.06.2018 um 10:30 Uhr von MaJoK
Wir haben es so gehalten, das bei selbstverschuldeten Unfällen mit Firmenwagen der AN bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haftbar war. Das wußten die Kollegen und haben es auch unterschrieben.
Eine Rückstufung finde ich auch nicht angepasst, weil irgendwann ist der Lohnverlust höher wie der zu regulierende Schaden. Die Rückstufung müsste zeitlich begrenzt sein oder der Kollege reguliert den Schaden anderweitig eventuell über seine Haftpflichtversicherung, wenn er eine hat und die das abdeckt.
Ihr solltet das Gespräch mit dem AG suchen und eine BV vereinbaren.
Bei Führerscheinverlust kann natürlich auch der Arbeitsplatz gefährdet sein, wenn der AG den Kollegen nicht anderweitig einsetzen kann oder will.
Erstellt am 01.06.2018 um 15:59 Uhr von Pickel
Brhamburg du solltest lieber mal belegen weshalb du meinst dem AN sei vertraglich eine feste Gruppe zugesagt worden. Das wäre recht ungewöhnlich da in aller Regel feste Gehälter und vielleicht noch dem entsprechende Tarifregeln vereinbart werden. Deine pauschale Antwort ist damit definitiv Unsinn.
Erstellt am 01.06.2018 um 20:57 Uhr von Helpmeplease
Nein wir wurden nicht angehört.
Der Kollege hat sich auch nicht an uns gewandt sondern ich habe es "gesteckt" bekommen! Das so etwas schon seit Jahren Praxis ist, ist mir neu. Ich finde es grundsätzlich unfair, weil unsere Jungs nicht nur auf gerader Straße unterwegs sind, aber vom Schreibtisch aus werden solche Sachen beschlossen! Peinlich finde ich das (Geld ist genug da)! Gut ich werde das mal im Gremium ansprechen...
Aber Grundsätzlich: NORMAL ist sowas nicht???
Erstellt am 01.06.2018 um 21:13 Uhr von Pickel
Die Frage ist: ist er als Strafe wegen der Unfälle umgruppiert worden (das wäre nicht nachvollziehbar, Schadensersatz hingegen ggf. Schon) oder wurde er aufgrund der Unfälle in einem Bereich ohne Fahrverantwortung versetzt und die Umgruppierung ist nur die entsprechend neue Einstufung seiner Tätigkeit?
Erstellt am 02.06.2018 um 06:45 Uhr von Helpmeplease
Strafe wegen der Unfälle!
Er wurde nicht versetzt, seine Tätigkeit hat sich nicht geändert, nur darf er kein Fahrzeug mehr bewegen. Es gibt keinen Unterschied beim Gehalt zw. Fahrzeugführer und ggf. Beifahrer... die Kollegen klären das morgens untereinander (wer am wenigsten Restalk hat fährt^^)
Schadensersatz würde wie folgt aussehen? Was ist da die Praxis? Die SB?