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Autounfall Lohn gekürzt

H
Helpmeplease
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Kollege hat im Januar einen kl. Parkplatzunfall gehabt, vor 1 Woche hatte er wieder einen Unfall und jetzt ist das Auto Schrott. Beide Unfälle hatte er verschuldet! Die Fahrzeuge sind alle Leasing Autos und Vollkasko versichert!

Nun wurde er um 1 Lohngruppe nach unten gestuft und darf kein Firmenwagen mehr fahren! Es gibt weder eine Betriebsvereinbarung noch gibt es eine Floskel im Tarifvertrag.

Jetzt habe ich erfahren, dass so etwas schon öfter vorgekommen ist, gleiches gilt für Führerschein Verlust!

Sowas gibts doch nicht ODER? Können wir ihm helfen?

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Community-Antworten (9)

B
BRHamburg

01.06.2018 um 06:37 Uhr

Ob ihr ihm helfen könnt, kannst nur du beantworten. Da kommt es auf die Stärke des Gremiums an. Eine Rückstufung ist nur über eine Änderungskündigung möglich. Hier müsste der AG eine Anhörung an den BR stellen. Kommt es dann zur Kündigung muss der Kollege in der gesetzlichen Frist der Kündigung bei Gericht wiedersprechen. Dann entscheidet das Gericht ob die Kündigung rechtens war.

K
kratzbürste

01.06.2018 um 09:19 Uhr

Wie konnte es am BR vorbei geschehen, dass der Kollege runtergestuft wurde? Wurdet ihr gar nicht angehört? (... dann § 101 BetrVG anwenden). Außerdem solltet ihr mit dem AG ins Gespräch kommen, in dem ihr eure Mitbestimmung bei Betriebsbußen geltend macht.

P
Pickel

01.06.2018 um 11:00 Uhr

" Eine Rückstufung ist nur über eine Änderungskündigung möglich" wie kommst du auf den Quark?

B
BRHamburg

01.06.2018 um 11:10 Uhr

Weil Verträge ( Arbeitsvertrag) nicht einseitig geändert werden können. Wenn du anderer Meinung bist kannst du ja sicher die entsprechenden § hier nennen.

M
MaJoK

01.06.2018 um 12:30 Uhr

Wir haben es so gehalten, das bei selbstverschuldeten Unfällen mit Firmenwagen der AN bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haftbar war. Das wußten die Kollegen und haben es auch unterschrieben. Eine Rückstufung finde ich auch nicht angepasst, weil irgendwann ist der Lohnverlust höher wie der zu regulierende Schaden. Die Rückstufung müsste zeitlich begrenzt sein oder der Kollege reguliert den Schaden anderweitig eventuell über seine Haftpflichtversicherung, wenn er eine hat und die das abdeckt.

Ihr solltet das Gespräch mit dem AG suchen und eine BV vereinbaren.

Bei Führerscheinverlust kann natürlich auch der Arbeitsplatz gefährdet sein, wenn der AG den Kollegen nicht anderweitig einsetzen kann oder will.

P
Pickel

01.06.2018 um 17:59 Uhr

Brhamburg du solltest lieber mal belegen weshalb du meinst dem AN sei vertraglich eine feste Gruppe zugesagt worden. Das wäre recht ungewöhnlich da in aller Regel feste Gehälter und vielleicht noch dem entsprechende Tarifregeln vereinbart werden. Deine pauschale Antwort ist damit definitiv Unsinn.

H
Helpmeplease

01.06.2018 um 22:57 Uhr

Nein wir wurden nicht angehört. Der Kollege hat sich auch nicht an uns gewandt sondern ich habe es "gesteckt" bekommen! Das so etwas schon seit Jahren Praxis ist, ist mir neu. Ich finde es grundsätzlich unfair, weil unsere Jungs nicht nur auf gerader Straße unterwegs sind, aber vom Schreibtisch aus werden solche Sachen beschlossen! Peinlich finde ich das (Geld ist genug da)! Gut ich werde das mal im Gremium ansprechen...

Aber Grundsätzlich: NORMAL ist sowas nicht???

P
Pickel

01.06.2018 um 23:13 Uhr

Die Frage ist: ist er als Strafe wegen der Unfälle umgruppiert worden (das wäre nicht nachvollziehbar, Schadensersatz hingegen ggf. Schon) oder wurde er aufgrund der Unfälle in einem Bereich ohne Fahrverantwortung versetzt und die Umgruppierung ist nur die entsprechend neue Einstufung seiner Tätigkeit?

H
Helpmeplease

02.06.2018 um 08:45 Uhr

Strafe wegen der Unfälle! Er wurde nicht versetzt, seine Tätigkeit hat sich nicht geändert, nur darf er kein Fahrzeug mehr bewegen. Es gibt keinen Unterschied beim Gehalt zw. Fahrzeugführer und ggf. Beifahrer... die Kollegen klären das morgens untereinander (wer am wenigsten Restalk hat fährt^^)

Schadensersatz würde wie folgt aussehen? Was ist da die Praxis? Die SB?

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