Erstellt am 21.04.2006 um 13:51 Uhr von Kölner
Wenn für die Freistellungen mehrere Listen eingereicht werden entsteht sowieso Listen-/Verhältniswahl!
Erstellt am 21.04.2006 um 13:59 Uhr von Oberpriester
Wann müssen diese Listen eingereicht werden? Kann in der Konst. Sitzung erst die Listenwahl beantragt werden und gleichzeitig eine Liste eingereicht werden? Müssen die anderen Kandidaten danach auch auf einer Liste (inkl. Reihenfolge) platziert werden, bevor die Wahl dann durchgeführt werden kann?