Wählbarkeit von übernommenen Leiharbeitern
Sind Arbeitnehmer wählbar, die zum Zeitpunkt der BR-Wahl noch keine 6 Monate per Arbeitsvertrag beschäftigt sind, aber vorher als Leiharbeitnehmer mindestens 6 Monate im gleichen Betrieb waren, also sich im Betrieb auskennen und im Betriebsablauf eingebunden sind.
Community-Antworten (1)
21.04.2006 um 12:28 Uhr
Nein, da das Arbeitsverhältnis als Leiharbeitnehmer in einem anderen Unternehmen bestand.
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