Abweichende Sozialleistungen bei neuen Verträgen nach Betriebsübergang?
Hallo zusammen.
Kann der Arbeitgeber nach Betriebsübergang neu eingestellten Mitarbeitern andere Konditionen/Verträge anbieten, als den Mitarbeitern die er übernommen hat?
Hat ein neu eingestellter Mitarbeiter ein Recht auf Altersversorgung anhand einer bestehenden und von der alten Firma übernommenen BV?
Wenn eine studentische Hilfskraft nach Betriebsübergang in eine andere Abteilung als Festkraft wechselt, kann der AG abweichende Sozialleistungen gegenüber den aus der alten Firma übernommenen Festkräften anbieten (auch bei bestehender und übernommener BV)?
Ich suche verzweifelt seit 2 Tagen nach Antworten aber bin da noch nicht auf ein Gerichtsurteil oder entsprechenden Paragraphen gestoßen.
Vielen Dank und lieben Gruß, Hüseyin
Community-Antworten (2)
14.10.2008 um 13:35 Uhr
Hallo Huseyin1975,
deine Antworten findest Du im § 613a BGB.
Bei allen Mitarbeitern die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben, werden die bestehenden Betriebsvereinbarungen Teil Ihres Arbeitsvertrages.
Neu eingestellte Mitarbeiter können also durchaus andere Verträge haben. Es können aber zwischen BR und neuem AG Regelungen getroffen werden, dass die BV als solche neu abgeschlossen wird und somit für alle gilt.
MfG
Angi1
14.10.2008 um 16:13 Uhr
Hallo Angi1.
Vielen Dank für die Antwort. Den Paragraphen habe ich mir auch angesehen aber es war mir leider nicht ausreichend. Nochmals zum Hintergrund:
Eine studentische Hilfskraft hat nach Betriebsübergang die Abteilung gewechselt und ist nun Festkraft geworden. Sie bekommt keinen Vertrag zur Alterversorgung, trotz bestehender BV.
Problem ist: Die Alterversorgung ist nur für Festkräfte und sie war beim Betriebsübergang keine Festkraft. Hätte sie dennoch Anspruch auf die Alterversorgung?
MfG,
Hüseyin Sahintürk
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