Hallo zusammen.

Kann der Arbeitgeber nach Betriebsübergang neu eingestellten Mitarbeitern andere Konditionen/Verträge anbieten, als den Mitarbeitern die er übernommen hat?

Hat ein neu eingestellter Mitarbeiter ein Recht auf Altersversorgung anhand einer bestehenden und von der alten Firma übernommenen BV?

Wenn eine studentische Hilfskraft nach Betriebsübergang in eine andere Abteilung als Festkraft wechselt, kann der AG abweichende Sozialleistungen gegenüber den aus der alten Firma übernommenen Festkräften anbieten (auch bei bestehender und übernommener BV)?

Ich suche verzweifelt seit 2 Tagen nach Antworten aber bin da noch nicht auf ein Gerichtsurteil oder entsprechenden Paragraphen gestoßen.

Vielen Dank und lieben Gruß,
Hüseyin