Mitspracherecht bei Abmahnungen ?
Hallo , hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Abmahnungen ? Bzw. kann der BR gegen eine Abmahnung vorgehen ? Uns als Betriebsrat werden nämlich Abmahnungen zur Kenntnisnahme vorgelegt die wir dann als Betriebsrat unterschreiben sollen : " Vom Betriebsrat zur Kenntnis genommen ..." Habe im Betrverfg nix gefunden ! ...überlesen ??? Gruß Andy
Community-Antworten (6)
20.04.2006 um 22:57 Uhr
Hat er nicht, kann er nicht. Auch diese Vorlage zur Kenntnisnahme ist unüblich.
21.04.2006 um 00:24 Uhr
Hallo Andy, wie w-j-l bereits bemerkt hat, unterliegen Abmahnungen nicht dem Mitbestimmungsrecht des BR. Daher hast Du auch nichts überlesen!
Habe aber spontan etwas "Bauchschmerzen" damit, daß Ihr die Kenntnisnahme quittieren sollt. Hinterlässt bei mir den schalen Beigeschmack (auch wenn dieses sicherlich nicht so gewertet werden kann) als BR, in ein gegen MA gerichtetes Boot genommen worden zu sein.
Gruß Fayence
21.04.2006 um 05:37 Uhr
Hallo Fayence, Bauchschmerzen oder schaler Beigeschmack mal zur Seite, die meisten Betriebsräte bekommen vom AG noch nicht einmal diese freiwillige Information. Das diese dann sozusagen als Kenntnisnahme quittiert werden soll, würde mich als BR mit dem Betroffenen geradezu Einladen, eine evtl. Gegendarstellung zu verfassen. Niemals würde ich nur den Anschein erwecken lassen, das ja der BR informiert ist. Ein Gespräch mit dem Betroffenen scheint mir unausweichlich. Ob das vom AG so gewollt ist mag ich nicht zu beurteilen. Gruß Nachthase
21.04.2006 um 12:52 Uhr
Hallo Nachthase, wie schon gesagt, einfach nur "schaler" Beigeschmack, vielleicht ist meine "Warnlampe" unberechtigterweise angegangen. Andy kann ja auch einen mehr als kooperativen und freundlichen AG haben, welcher einfach nur informieren will.
Zumindest würde ich die Kenntnisnahme von Abmahnungen nicht unkommentiert quittieren. Mir erscheint in erster Linie ein Gespräch mit dem AG angezeigt!
Gruß Fayence
22.04.2006 um 00:53 Uhr
Hallo ihr Lieben , unser AG ist einfach nur nicht informiert (hat von Gesetzen und Vorschriften keine Ahnung und kein wirkliches Interesse sich zu informieren ) , Er ist halt der Meinung wir (der BR) müßten die Abmahnungen gegenzeichnen/ zur Kenntnis nehmen .... Ist wirklich nicht einfach mit Ihm umzugehen ..so haben wir z.B. zur Zeit das Problem Ihm begreiflich zu machen das die Höchstarbeitszeit von 48 Std in der Woche auch für unseren Betrieb gilt auch ohne TV ( wir sind ein Krankentransportunternehmen) er ist der meinung das die Übergangszeit nochmal verlängert wird ( aussetzung des EuGh - Urteil zum 32.12.06 )
Naja jedenfalls Danke für eure Antworten , die haben uns weitergeholfen ...
Gruß Andy
22.04.2006 um 01:00 Uhr
Hallo Andy, dann war die Warnlampe ja tatsächlich unberechtigt. Was Abmahnungen und Umgang mit denselbigen angeht, klick Dich mal hier durch:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_73/arbeitsrecht_73.html
Gruß Fayence
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