Erstellt am 20.04.2006 um 20:57 Uhr von w-j-l
Hat er nicht, kann er nicht.
Auch diese Vorlage zur Kenntnisnahme ist unüblich.
Erstellt am 20.04.2006 um 22:24 Uhr von Fayence
Hallo Andy,
wie w-j-l bereits bemerkt hat, unterliegen Abmahnungen nicht dem Mitbestimmungsrecht des BR. Daher hast Du auch nichts überlesen!
Habe aber spontan etwas "Bauchschmerzen" damit, daß Ihr die Kenntnisnahme quittieren sollt. Hinterlässt bei mir den schalen Beigeschmack (auch wenn dieses sicherlich nicht so gewertet werden kann) als BR, in ein gegen MA gerichtetes Boot genommen worden zu sein.
Gruß
Fayence
Erstellt am 21.04.2006 um 03:37 Uhr von Nachthase
Hallo Fayence,
Bauchschmerzen oder schaler Beigeschmack mal zur Seite, die meisten Betriebsräte bekommen vom AG noch nicht einmal diese freiwillige Information.
Das diese dann sozusagen als Kenntnisnahme quittiert werden soll, würde mich als BR mit dem Betroffenen geradezu Einladen, eine evtl. Gegendarstellung zu verfassen.
Niemals würde ich nur den Anschein erwecken lassen, das ja der BR informiert ist. Ein Gespräch mit dem Betroffenen scheint mir unausweichlich.
Ob das vom AG so gewollt ist mag ich nicht zu beurteilen.
Gruß Nachthase
Erstellt am 21.04.2006 um 10:52 Uhr von Fayence
Hallo Nachthase,
wie schon gesagt, einfach nur "schaler" Beigeschmack, vielleicht ist meine "Warnlampe" unberechtigterweise angegangen.
Andy kann ja auch einen mehr als kooperativen und freundlichen AG haben, welcher einfach nur informieren will.
Zumindest würde ich die Kenntnisnahme von Abmahnungen nicht unkommentiert quittieren. Mir erscheint in erster Linie ein Gespräch mit dem AG angezeigt!
Gruß
Fayence
Erstellt am 21.04.2006 um 22:53 Uhr von Andy
Hallo ihr Lieben ,
unser AG ist einfach nur nicht informiert (hat von Gesetzen und Vorschriften keine Ahnung und kein wirkliches Interesse sich zu informieren ) , Er ist halt der Meinung wir (der BR) müßten die Abmahnungen gegenzeichnen/ zur Kenntnis nehmen ....
Ist wirklich nicht einfach mit Ihm umzugehen ..so haben wir z.B. zur Zeit das Problem Ihm begreiflich zu machen das die Höchstarbeitszeit von 48 Std in der Woche auch für unseren Betrieb gilt auch ohne TV ( wir sind ein Krankentransportunternehmen) er ist der meinung das die Übergangszeit nochmal verlängert wird ( aussetzung des EuGh - Urteil zum 32.12.06 )
Naja jedenfalls Danke für eure Antworten , die haben uns weitergeholfen ...
Gruß
Andy
Erstellt am 21.04.2006 um 23:00 Uhr von Fayence
Hallo Andy,
dann war die Warnlampe ja tatsächlich unberechtigt. Was Abmahnungen und Umgang mit denselbigen angeht, klick Dich mal hier durch:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_73/arbeitsrecht_73.html
Gruß
Fayence