Erstellt am 30.05.2018 um 21:17 Uhr von celestro
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber zunächst einmal ist das ein ganz schöner Kindergarten und kein BR. Sorry !
"Kann der BR ohne eines BR Beschlusses eine weitere Teilfreistellung bei dem AG erfragt werden?"
Nein ! Der BRV vertritt den Rat im Rahmen der Beschlüsse und nicht im Rahmen von Kindergartengesprächen die vorher stattfinden.
Möglichkeit 1: es gehen nur 100% ... also z.B. 4 mal 25%. Dann fällt die Person mit 75% Wunsch "hinten rüber". Ist dann halt so.
Möglichkeit 2: Man stellt die 75% Person frei und der Rest zieht Lose (ernst gemeint). Einer / Eine BRM bekommt noch 25% und dann ist die Sache auch durch.
§ 38 Abs. 1 Nummer 3 ff BetrVG: "Freistellungen können auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. 4Diese dürfen zusammengenommen nicht den Umfang der Freistellungen nach den Sätzen 1 und 2 überschreiten. 5Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden."
Möglichkeit 3: Ihr redet im Monatsgespräch (nicht der BRV alleine) mit dem AG darüber und bekommt vielleicht die 75% mehr, die Ihr braucht. Dann müßt Ihr eine BV machen und gut ist.
Erstellt am 30.05.2018 um 23:47 Uhr von AntjeM
Danke dir Calestro!
Ja, das ist echt so, wie du das nanntest: Kindergarten! Mit dieser Person kann man nicht verhandeln, weil er sich vor allem auf Wunsch des AGs in den BR wählen ließ und laut seiner Aussage will der AG ihn unbedingt im BR haben und würde ihm sofort eine Vollfreistellung geben. Die Person will hauptberuflich BR sein.
Möglichkeit 1., die du beschrieben hast, finden wir am besten.
(Die Person will ja ihre Stelle haben und hat für uns alle (lese: für sich selbst) eine "Lösung" gefunden und zwar: den BRV zum AG mit der Bitte auf mehr Freistellen zu schicken. Da aber der Interesse des AGs scheint, diese Person mit vielen Stunden im BR haben zu wollen, kann passieren, dass er das bewilligt, was einige von uns sich nicht unbedingt wünschen.).
Noch was: Was sollen wir tun, wenn der BRV doch zum AG geht und sich erkundigt?
Es wurde darüber überhaupt nichts Beschlossen oder richtig durchdiskutiert.
Erstellt am 30.05.2018 um 23:59 Uhr von celestro
"(Die Person will ja ihre Stelle haben und hat für uns alle (lese: für sich selbst) eine "Lösung" gefunden und zwar: den BRV zum AG mit der Bitte auf mehr Freistellen zu schicken. Da aber der Interesse des AGs scheint, diese Person mit vielen Stunden im BR haben zu wollen, kann passieren, dass er das bewilligt, was einige von uns sich nicht unbedingt wünschen.)."
Natürlich kann man auch beschließen, daß so zu machen und es könnte klappen. Aber da Ihr das ja wohl gar nicht wollt, laßt es einfach. Es wird mit dem AG drüber gesprochen, wer freigestellt werden soll. Anschließend wählt Ihr entgegen dem vom AG gesagten einfach so, daß die 75% Person gar nichts bekommt. Fertig !
"Noch was: Was sollen wir tun, wenn der BRV doch zum AG geht und sich erkundigt?
Es wurde darüber überhaupt nichts Beschlossen oder richtig durchdiskutiert."
Dann müßt Ihr "Eier in der Hose" zeigen. Es gibt keine Notwendigkeit, das Angebot des AG anzunehmen. Und diskutieren müßt Ihr ja:
"Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."
bzw. mit dem AG beraten.
Erstellt am 31.05.2018 um 01:02 Uhr von AntjeM
Du hast uns sehr sehr geholfen und richtig Danke.
Die Frage, die sich jetzt stellt: Die 75% Person will sich aber auf der 2. Liste auf die erste Stelle setzen lassen, so dass sie anscheinend sehr gute Chanchen haben wird, damit rein zu kommen.
Einige BRM aus seiner Liste haben nämlich Angst, bzw. selbst engere Verbindung zu dem AG und er kann dann wahrscheinlich auch mit 75% durchkommen.Und das obwohl andere Personen aus seiner Liste sich diese eine Vollfreistellung eigentlich lieber teilen wollen!
Vor allem ist auch die Frage: wer entscheidet, wer wie viel freigestellt wird?
Jede Liste für sich selbst-oder das ganze Gremium?
ZB: Person A will 75% Freistellung haben, jedoch ist die Mehrheit des Gremiums dagegen. Kann die Person trotzdem durchkommen, wenn sie auf der Liste 2 sich auf die erste Stelle setzt und nach D'hondtschen System gewählt wird?
Wäre für uns eine Listenwahl nach Bergmann nicht besser und wenn ja, kann sie sich für unsere erste Liste, wo wir einstimmtig mit drei Freistellungen sind, negativ auswirken?
Wir sind ganz neu, unser BR wurde zum ersten Mal ausgewählt und ehrlich, wir haben keine Ahnung und Erfahrungen, wollen aber die beste Lösung für die Belegschaft.
Jetzt noch eine ganz ganz "dumme" Frage: wenn die Mehrheit des Gremiums dann doch nach Bergmann wählen will - kann man dann so die Freistellungen wählen?
Danke Dir noch einmal für deine Geduld und Erklärungen.
Das bei uns ich zur Zeit echt noch sehr unbedacht und einige denken noch immer nur an sich, hoffentlich ändert sich das mit der Zeit und wir alle arbeiten gut zusammen für die Leute, von denen wir ausgewählt worden sind.
Erstellt am 31.05.2018 um 01:16 Uhr von celestro
Listenwahl nach Bergmann habe ich im Zusammenhang mit Betriebsrat noch nie gehört.
"Die 75% Person will sich aber auf der 2. Liste auf die erste Stelle setzen lassen, so dass sie anscheinend sehr gute Chanchen haben wird, damit rein zu kommen."
welche 2te Liste ? In den BR rein kommen, oder in die Freistellung rein kommen ? Soweit ich weiß, gibt es erst einen Beschluss über die Aufteilung der Freistellungen und anschließend die konkreten Personen. Aber da bin ich dann auch auserzählt, weil wir bei uns immer nur 1 Person freistellen konnten. Aber da werden andere User hier vermutlich weiter helfen können.