Erstellt am 20.04.2006 um 18:34 Uhr von p.g.
Jeder der sich hat aufstellen lassen und mindestens eine Stimme erhalten hat, ist Ersatzmitglied.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:27 Uhr von poly
sind alle ersatzmitglieder auch vom Wahlvorstand darüber zu informieren, daß sie ersatzmitglied sind?
gruß von poly
Erstellt am 26.04.2006 um 14:29 Uhr von w-j-l
@ poly
nein, nur die Gewählten. Der Rest ergibt sich ja aus der Wahlbekanntmachung.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:50 Uhr von poly
@w-j-l
danke für deine schnelle antwort.
soweit mir bisher bekannt war, ist bei der wahlbekanntmachung nur eine aufstellung der gewählten betriebsräte zu machen.
zusätzlich ein hinweis auf die wahlniederschrift, die zunächst noch beim wahlvorstand, später beim neuen betriebsrat eingesehen werden kann.
demnach sollte es im aufgabenbereich des neuen betriebsrates liegen, im bedarfsfall, den richtigen ersatzkandidaten (listenwahl!) zu informieren und einzuladen.
gruß von poly
Erstellt am 26.04.2006 um 14:59 Uhr von w-j-l
Du hast recht poly.
Ich hatte gerade unsere Wahlbekanntmachung im Blickfeld, und wir haben nach den Gewählten auch noch die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Stimmzahlen publiziert. Erforderlich ist das aber nicht.