Erstellt am 30.05.2018 um 13:15 Uhr von ganther
Gesetze dagegen gibt es nicht und ich habe keine Ahnung, ob er das Protokoll zu Recht bemängelt.
Wenn es Anmerkungen zum Protokoll gibt wird es dazu genommen und gut ist. Wo ist dein TATSÄCHLICHES Problem?
Erstellt am 30.05.2018 um 13:21 Uhr von Paddy18
Nein, er bemängelt nicht zureicht. Ich habe 3 Seminare zum Schriftführer besucht. Ich schreibe sehr genau und absolut korrekt. Natürlich mal ein Rechtschreibfehler aber selten.
Es sind einfach Dinge die völlig irrelevant sind. Beispiel wir sprechen über eine Anhörung und stimmen zu und nachträglich sagt noch ein Mitarbeiter "Kennt den Herrn x (neuer Bewerber) eigentlich jemand?" alle schütteln den Kopf. So etwas schreibe ich nicht ins Protokoll. Der Vorsitzende merkt dann später an, dass er dies im Protokoll haben möchte. Auch dass wir dies mit einem Kopfschütteln verneint haben. Wenn ich mir einen Spaß draus mache und alles exakt so aufschreibe heißt es ich würde das Protokoll unnötig aufplustern. Wie ich es mache, ist es falsch. Ich frage mich nur ob ein einzelner dies bestimmen kann. Alle anderen Mitglieder finden das Protokoll perfekt, so wie es ist.
Es ist viel Arbeit, ich muß das Protokoll immer und immer wieder ändern.
Hier würde er nun anmerken, dass ich hinter "verneint haben." keinen Absatz gemacht habe. etc etc etc
Erstellt am 30.05.2018 um 13:24 Uhr von celestro
"Bei jedem Protokoll will er Änderungen, Ergänzungen, etc. Teilweise bis zu fünf Korrekturen.
Ist dies rechtend und was kann ich dagegen unternehmen."
Ihr solltet Euch beide über die rechtliche Situation im Klaren werden. Du bist Protokollführer und schreibst deshalb die Niederschrift.
Anschließend kommt das Gesetz ins Spiel:
"§ 34 Absatz 2 Nr. 2: Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
das heißt, der BRV hat kein Recht, daß an der Niederschrift auch nur 1 Buchstabe geändert wird. Sofern er mit irgendetwas ein Problem hat (er etwas ergänzen möchte, Einwände hat), hat er dies wie beschrieben schriftlich zu machen und das wird dann lediglich Deiner Version beigefügt (Deine Version wird NICHT geändert). Die Niederschrift muß auch in keinster Weise vom Gremium "genehmigt" werden oder ähnliches. Demnach kann Deine Version eben auch immer so bleiben, wie Sie ist.
Nachtrag: ob jemand fragt, ob XYZ jemandem bekannt ist und alle den Kopf schütteln würde ich auch keinesfalls ins Protokoll schreiben. Das ist doch Kindergarten.
"ich muß das Protokoll immer und immer wieder ändern."
Nein, mußt Du nicht (siehe oben).
Nachtrag 2: ich glaube das Getue Deines BRV wird in Kürze komplett aufhören. :-DDDD
Erstellt am 30.05.2018 um 13:51 Uhr von takkus
Da hat celestro Recht: wenn er etwas anzumerken hat, dann kann er es gern schriftlich tun und es wird dann zum Protokoll genommen. Ein nachträgliche Ändern der Niederschrift ist ein absolutes Tbu.
Erstellt am 30.05.2018 um 16:13 Uhr von bürgermeister
Ich gebe meinen Vorrednern recht. Bei uns wird es so gehandhabt, das wir die letzte Niederschrift auf der neune Sitzung durchgehen. Sollte jemand Einwände haben wird das zur Kenntnis genommen und die entsprechende Sache durch einen Anhang zur Niederschrift ergänzt oder korrigiert oder richtiggestellt.
Erstellt am 30.05.2018 um 16:40 Uhr von Challenger
Beste Antwort von celestro.
Ergänzend dazu : Der BRV ist nicht Dein Vorgesetzter.
Erstellt am 30.05.2018 um 17:19 Uhr von kratzbürste
Wenn der BRV neu ist, sollte er sich schulen lassen.
Erstellt am 31.05.2018 um 00:54 Uhr von Mcboy88
Auch für mich interessant, in unseren Protokollen wird immer mit aufgenommen, dass das Protokoll “einstimmig genehmigt wurde“