Nach einem Betriebsübergang mit ca. 50 MA in eine bestehende Tochtergesellschaft mit auch ca. 50 MA zum 01.01.05, kommt es am 31.05.05 zu einer BR-Wahl.
Grund : BR ist nicht handlungsfähig, da nur 4 Mitglieder zur Verfügung stehen und keine Nachrücker mehr vorhanden. Desweiteren ist es auch der Wunsch des bestehenden BR, dass dieser sich neu konstituiert.

Meine Frage :
Kann ein Beschäftigter der vom Betriebsübergang betroffen war sich zur BR Wahl aufstellen lassen, obwohl seine Betriebszugehörigkeit < 6 Monate ist.

Mit dem Betriebsübergang sind alle bisherigen Dienstjahre durch die Gescchäftsführung angerechnet worden.

Bitte um schnelle Antwort, damit ggf. das Wahlverfahren nochmal gestoppt werden kann!!!!