BR Wahl nächste Woche
wir haben nächsten Mittwoch BR-Wahl. (vereinfachtes Verfahren)
gestern wurde die ausgehängte liste abgenommen. einige der vorgeschlagenen Mitarbeiter haben aber noch nicht unterschrieben, ob sie es machen wollen. bis wann müssen sie vom wahlvorstand informiert worden sein, dass sie vorgeshclagen wurden, so dass sie noch unterschreiben können?
Community-Antworten (5)
20.04.2006 um 13:11 Uhr
kann mir jemand helfen? es ist sehr eilig und wichtig!
20.04.2006 um 13:14 Uhr
und noch eine frage:
unsere kolleginnen, die sich im Erziehungsurlaub befinden wurden nicht informiert. ist das richtig?
so haben sie ja gar keine möglichkeit sich zur wahl aufstellen zu lassen...
20.04.2006 um 14:27 Uhr
Hallo Jutta!
Hört sich nach vereinfachtem Wahlverfahren an!
Nach der Benachrichtigung des Kandidaten durch den WV hat dieser, dessen Unterschrift fehlt, diese innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nachreichen. Wenn dem Wahlvorstand bekannt ist, dass es im Betrieb "langzeit"-Abwesende gibt (Kranke, Mutterschaft ect.) dann muss er "von Amts wegen" die Wahlunterlagen zur Teilnahme an der schriftlichen Stimmabgabe an diese Mitarbeiter versenden! Er ist nicht explizit dazu verpflichtet, das Wahlausschreiben zu übersenden. Es wäre aber kollegialer gewesen dies zu tun!
Hoffentlich hilft Dir dies weiter!
Benno
20.04.2006 um 14:38 Uhr
steht das mit den 3 Arbeitstagen irgendwo. Wo kann ich es nachlesen (und vorlegen?)
20.04.2006 um 15:02 Uhr
§ 8 Abs. 2 Ziffer 2 Wahlordnung legt die Gültigkeit fest. Die entsprechenden Regelungen mit den Erledigungsfristen sind dann sicher im Fitting nachzulesen, in den entsprechenden Randnotizen! Dabei kann ich Dir nicht weiterhelfen, den Fitting oder den Däubler oder so, gibt es in unserem Betrieb nicht.
Wenn einem das Wissen von Gott gegeben wird, braucht man sowas nicht!
Benno
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