Erstellt am 20.04.2006 um 11:11 Uhr von Jutta
kann mir jemand helfen? es ist sehr eilig und wichtig!
Erstellt am 20.04.2006 um 11:14 Uhr von jutta
und noch eine frage:
unsere kolleginnen, die sich im Erziehungsurlaub befinden wurden nicht informiert. ist das richtig?
so haben sie ja gar keine möglichkeit sich zur wahl aufstellen zu lassen...
Erstellt am 20.04.2006 um 12:27 Uhr von Benno_BRB
Hallo Jutta!
Hört sich nach vereinfachtem Wahlverfahren an!
Nach der Benachrichtigung des Kandidaten durch den WV hat dieser, dessen Unterschrift fehlt, diese innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nachreichen.
Wenn dem Wahlvorstand bekannt ist, dass es im Betrieb "langzeit"-Abwesende gibt (Kranke, Mutterschaft ect.) dann muss er "von Amts wegen" die Wahlunterlagen zur Teilnahme an der schriftlichen Stimmabgabe an diese Mitarbeiter versenden! Er ist nicht explizit dazu verpflichtet, das Wahlausschreiben zu übersenden. Es wäre aber kollegialer gewesen dies zu tun!
Hoffentlich hilft Dir dies weiter!
Benno
Erstellt am 20.04.2006 um 12:38 Uhr von Jutta
steht das mit den 3 Arbeitstagen irgendwo. Wo kann ich es nachlesen (und vorlegen?)
Erstellt am 20.04.2006 um 13:02 Uhr von Benno_BRB
§ 8 Abs. 2 Ziffer 2 Wahlordnung legt die Gültigkeit fest. Die entsprechenden Regelungen mit den Erledigungsfristen sind dann sicher im Fitting nachzulesen, in den entsprechenden Randnotizen!
Dabei kann ich Dir nicht weiterhelfen, den Fitting oder den Däubler oder so, gibt es in unserem Betrieb nicht.
Wenn einem das Wissen von Gott gegeben wird, braucht man sowas nicht!
Benno