Hallo zusammen,
heute wurde mir (BRV) eine Ergänzung zu einem Arbeitsvertrag unseres Mitarbeiters vorgelegt, wo der MA unterschreiben soll, dass er einverstanden ist, als Leiharbeitnehmer für unser Unternehmen tätig zu werden. Er wäre dann verpflichtet, die Arbeitsleistung bei den jeweiligen Kunden unseres Unternehmens, auch an verschiedenen Orten, zu erbringen.
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt ist alles o.k.
Unsere Bedenken sind die, dass der MA immer und überall irgendwo und irgendwann eingesetzt werden kann und somit "Freiwild" ist.
Die Vor- und Nachteile dieser Vorgehensweise können wir leider nicht feststellen.
Hat jemand so was schon gehabt?
Für eure Mühe bedankt sich
Katarin