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Mitarbeiter als Leiharbeiter

K
Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, heute wurde mir (BRV) eine Ergänzung zu einem Arbeitsvertrag unseres Mitarbeiters vorgelegt, wo der MA unterschreiben soll, dass er einverstanden ist, als Leiharbeitnehmer für unser Unternehmen tätig zu werden. Er wäre dann verpflichtet, die Arbeitsleistung bei den jeweiligen Kunden unseres Unternehmens, auch an verschiedenen Orten, zu erbringen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt ist alles o.k. Unsere Bedenken sind die, dass der MA immer und überall irgendwo und irgendwann eingesetzt werden kann und somit "Freiwild" ist. Die Vor- und Nachteile dieser Vorgehensweise können wir leider nicht feststellen. Hat jemand so was schon gehabt? Für eure Mühe bedankt sich Katarin

3.06201

Community-Antworten (1)

B
bösi

22.04.2006 um 13:04 Uhr

Hallo, leider sind die Angaben etwas ungenau.. im Arbeitsvertrag muß doch der "Arbeitsort"festgelegt sein. Du sagst aber, daß er jetzt als "Leiharbeitnehmer" eingestellt werden soll, also ist es doch ein komplett neuer Vertrag und keine Ergänzung. Und auch sonst wäre es keine Ergänzung sondern eine Änderung des Vertrages (nämlich des Arbeitsortes) und mit dieser müßte der Arbeitnehmer auch einverstanden sein, sonst kann der Arbeitgeber nämlich garnichts machen (-> Stichwort Änderungskündigung)

Ich kenne Deine Branche nicht, um Vor-oder Nachteile auszumachen: Grundsätzlich: Je genauer der Arbeitsort festgelegt ist, um so geringer der Spielraum für den Arbeitgeber. Ich vermute, Deine "Befürchtung" ist genau das, was der Arbeitgeber möchte: Flexibilität..und kann man sie nicht mehr bringen, ist man ganz draußen, weil sie ja wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist.

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