Monatliche Besprechung Geschäftsleitung
Wer muss zu der monatlichen Besprechung mit der Geschäftsleitung stattfindendem Gespräch gesetzesmäßig dabei sein oder gibt es da keine Vorgaben?
Community-Antworten (8)
30.05.2018 um 09:33 Uhr
Im Gesetz steht : Der Betriebsrat - also das ganze Gremium.
30.05.2018 um 11:26 Uhr
und natürlich der AG ^^
30.05.2018 um 13:24 Uhr
In der Straßenverkehrsordnung steht auch drin das inner Orts 50 Km/ h gefahren wird. Ich halte es für übertrieben das ganze Gremium zu einem Monatsgespräch zu schleppen. Macht euch doch im Vorfeld Gedanken über was geredet werden soll, welche Informationen wollt ihr haben etc. Und dann würde ich sagen der Vorzitzende und sein Stellvertreter/in gehen zusammen hin oder halt ein anderes BR Mitglied. Wenn es natürlich nur ein 3er Gremium ist logo kann man auch machen oder mit nem 5er. Ber ich denke ist nicht nötig mit 7 oder mehr Leuten dort zu sitzen.
30.05.2018 um 13:31 Uhr
@Nicole1988 Ein Blick ins Gesetz kann helfen: § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit (1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. da steht nichts von BRV oder kleiner Gruppe.
@bürgermeister Ich halte es für übertrieben das ganze Gremium zu einem Monatsgespräch zu schleppen. Wieso muss man das Gremium dahin schleppen? Bei uns kommt der AG zum BR. Aber unabhängig davon ist es ziemlich unerheblich, was du für übertrieben hältst. Der Gesetzestext sagt, dass zunächst das Gremium am Monatsgespräch teilnimmt und nicht irgendeine ausgewählte Gruppe! Man kann das Führen des Gespräches zwar auf den Betriebsausschuss oder einen anderen Ausschuss übertragen, das muss aber per Beschluss geschehen und es kann nicht einfach mal so von irgend jemandem festgelegt werden, wer daran teilnimmt oder nicht.
30.05.2018 um 13:51 Uhr
@nicoline:
Man kann jetzt hier gewiss Wort Spielerei betreiben und jedes von mir geschriebene Wort auf die Goldwaage legen. Ich hab lediglich meine Sichtweise beschrieben. Klar kann und muss man sich vorher hinsetzen und festlegen welcher Personenkreis an dem Gespräch teilnimmt.
30.05.2018 um 13:57 Uhr
@bürgermeister Man kann jetzt hier gewiss Wort Spielerei betreiben und jedes von mir geschriebene Wort auf die Goldwaage legen. Man kann sich in seinem Beitrag auch einfach korrekt ausdrücken, dann muss anderen nicht Wortspielerei unterstellt werden.
30.05.2018 um 14:35 Uhr
Zitat bürgermeister :
@nicoline: Man kann jetzt hier gewiss Wort Spielerei betreiben und jedes von mir geschriebene Wort auf die Goldwaage legen.
Der Gesetzestext ist eindeutig. Er enthält keinen Anhaltspunkt für Einschränkungen
30.05.2018 um 15:17 Uhr
"Ich halte es für übertrieben das ganze Gremium zu einem Monatsgespräch zu schleppen."
Man sollte sich überlegen, wofür die Regelung gedacht ist. Jedes BRM hat das Recht, am Monatsgespräch teilzunehmen. Ein solches Recht würde (verbunden mit dem Arbeitsausfall) der Gesetzgeber ja nicht einfach so raushauen, um die AGs zu ärgern. Demnach kann es auch keineswegs übertrieben sein, wenn das ganze Gremium hingeht. Immerhin weiß man ja auch bei der Besprechung von Themen nicht, welche Fragen sich spontan ergeben. Und wenn ein 9er Gremium da komplett sitzt, ist die Wahrscheinlichkeit auch hoch, das alle relevanten Fragen gestellt werden. Und nicht nachher jemand sagt: X Y Z hätte man vielleicht auch noch fragen sollen.
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